Mehr Schutz für regionale Produkte
Mit der Ausweitung des EU-Schutzsystems für geografische Angaben erhalten europäische Unternehmen neue Möglichkeiten, die Besonderheiten ihrer regionalen Produkte europaweit sichtbar zu machen. Seit dem 16. Januar 2026 können erstmals auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden – darunter etwa Schneidwaren, Glas oder Textilprodukte.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In Deutschland begleitet zunächst das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag. Anschließend wird das Verfahren auf EU-Ebene fortgeführt. Die elektronische Antragstellung erfolgt über das GI-Portal des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO).
Drei Vorteile für den Mittelstand
Für mittelständische Hersteller bringt der erweiterte EU-Schutz insbesondere drei zentrale Vorteile:
- Vertrauensaufbau:
Geschützte Herkunftsangaben stärken die Glaubwürdigkeit von Produkten und senden klare Qualitätssignale an Kunden. - Wettbewerbsvorsprung:
Regionale Marken lassen sich klarer positionieren und wirksam vor Nachahmung schützen. - Strukturelle Stärkung:
Die Regelung unterstützt regionale Wertschöpfung und trägt dazu bei, traditionelles Know-how langfristig zu sichern.
Mit der Ausweitung des Schutzsystems setzt die EU ein deutliches Zeichen für die Bedeutung regionaler Wirtschaftskraft. Unternehmen, die bewusst auf Herkunft und Tradition setzen, erhalten damit ein wirkungsvolles Instrument zur Profilierung im europäischen Markt.
Informationen und Anlaufstellen
- CIGI-Hub des EUIPO: Zentrale Anlaufstelle mit Leitfäden, Vorlagen und Antragsunterlagen für die Registrierung geografischer Angaben
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Nationale Anlaufstelle für Antragsteller in Deutschland
- Erklärvideos der EU-Kommission:
Kontakt
Redaktion Wirtschaftsspiegel
