Mehr Schutz für regionale Produkte

Mit der Ausweitung des EU-Schutzsystems für geografische Angaben erhalten europäische Unternehmen neue Möglichkeiten, die Besonderheiten ihrer regionalen Produkte europaweit sichtbar zu machen. Seit dem 16. Januar 2026 können erstmals auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden – darunter etwa Schneidwaren, Glas oder Textilprodukte.
Die neue Regelung richtet sich insbesondere an Betriebe, deren Produkte eng mit ihrer Region verbunden sind. Voraussetzung für den Schutz ist, dass Qualität, Ansehen oder besondere Eigenschaften nachweislich auf den geografischen Ursprung zurückzuführen sind und mindestens ein Produktionsschritt vor Ort erfolgt. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Chance, ihre regionale Identität klarer herauszustellen und sich im Wettbewerb deutlicher zu positionieren.

Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In Deutschland begleitet zunächst das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag. Anschließend wird das Verfahren auf EU-Ebene fortgeführt. Die elektronische Antragstellung erfolgt über das GI-Portal des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO).

Drei Vorteile für den Mittelstand

Für mittelständische Hersteller bringt der erweiterte EU-Schutz insbesondere drei zentrale Vorteile:
  • Vertrauensaufbau:
    Geschützte Herkunftsangaben stärken die Glaubwürdigkeit von Produkten und senden klare Qualitätssignale an Kunden.
  • Wettbewerbsvorsprung:
    Regionale Marken lassen sich klarer positionieren und wirksam vor Nachahmung schützen.
  • Strukturelle Stärkung:
    Die Regelung unterstützt regionale Wertschöpfung und trägt dazu bei, traditionelles Know-how langfristig zu sichern.
Mit der Ausweitung des Schutzsystems setzt die EU ein deutliches Zeichen für die Bedeutung regionaler Wirtschaftskraft. Unternehmen, die bewusst auf Herkunft und Tradition setzen, erhalten damit ein wirkungsvolles Instrument zur Profilierung im europäischen Markt.

Informationen und Anlaufstellen