Wirtschaftsspiegel
Nr. 7091268
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Praxis & Ratgeber

Giftköder nur noch bei Befall

Die Köderbox allein reicht bald nicht mehr. Ab dem 1. Juli 2026 gelten bundesweit neue Regeln für den Einsatz von Ratten- und Mäusegift, sogenannten Rodentiziden. Betriebe dürfen Giftköder dann nicht mehr vorsorglich dauerhaft auslegen. Erlaubt bleibt der Einsatz nur, wenn ein tatsächlicher Befall nachgewiesen wurde – und wenn sachkundige Personen oder Fachbetriebe die Mittel anwenden.
Für Unternehmen bedeutet das: Schädlingsbekämpfung wird stärker zur Frage der Vorbeugung. Besonders betroffen sind Lebensmittelhandel, Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Hotels, Großküchen und alle Betriebe, in denen Hygienevorgaben eine zentrale Rolle spielen.

Monitoring statt Dauerbeköderung

Bislang setzten viele Betriebe auf dauerhaft bestückte Köderboxen. Diese vorbeugende Dauerbeköderung mit Giftködern ist künftig nicht mehr zulässig. Wer Ratten oder Mäuse verhindern will, muss anders vorgehen: regelmäßig kontrollieren, Spuren dokumentieren und Schwachstellen im Gebäude beseitigen.
Dazu gehören Sichtkontrollen auf Kot, Nagespuren oder Laufwege. Möglich sind auch ungiftige Monitoring-Köder oder Fallen, die anzeigen, ob Schadnager aktiv sind. Entscheidend ist: Betriebe müssen nachweisen können, dass sie kontrollieren – nicht nur behaupten, dass sie vorbeugen.

HACCP-Konzept prüfen

Für Lebensmittelbetriebe bleibt die Schädlingsprävention Teil der Hygiene. Im HACCP-Konzept sollte deshalb klar stehen, wann kontrolliert wird, wer prüft, was dokumentiert wird und was bei einem Befall passiert.
Wichtig ist vor allem die Nachvollziehbarkeit. Bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung muss erkennbar sein, dass der Betrieb Schädlingsrisiken ernst nimmt. Dazu gehören Kontrollprotokolle, Lagepläne von Monitoringpunkten, Maßnahmen bei Auffälligkeiten und Nachweise über beauftragte Fachbetriebe.

Gebäude dicht machen

Weil Giftköder nicht mehr vorsorglich dauerhaft eingesetzt werden dürfen, rückt der bauliche Schutz stärker in den Mittelpunkt. Betriebe sollten prüfen, wo Ratten oder Mäuse überhaupt eindringen könnten: Türen, Tore, Dichtungen, Wandanschlüsse, Leitungsdurchführungen, Lüftungen, Abflüsse, Lagerbereiche und Müllplätze.
Oft entscheiden kleine Lücken über große Probleme. Eine schlecht schließende Tür, ein offener Spalt an einer Leitung oder Abfälle im Außenbereich können reichen, um Schadnager anzuziehen.

Dienstleister ansprechen

Viele Betriebe arbeiten bei der Schädlingskontrolle mit Fachbetrieben oder zentralen Dienstleistern zusammen. Diese Verträge sollten rechtzeitig geprüft werden. Entscheidend ist, ob der Dienstleister das neue Verfahren abbildet: Monitoring, Befallsnachweis, Dokumentation und sachkundige Anwendung von Rodentiziden nur im Bedarfsfall.
Betriebe sollten auch intern klären, wer die Unterlagen prüft und wer bei Auffälligkeiten reagiert. Denn die Verantwortung bleibt beim Unternehmen – auch wenn ein Dienstleister beauftragt wurde.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Unternehmen sollten ihre Schädlingsprävention vor dem 1. Juli 2026 überprüfen. Drei Punkte sind besonders wichtig: Erstens die Köderstrategie anpassen und auf Monitoring umstellen. Zweitens das HACCP-Konzept und die Dokumentation aktualisieren. Drittens typische Schwachstellen im Gebäude schließen.
So verschiebt sich der Schwerpunkt: weg vom vorsorglich ausgelegten Giftköder, hin zu Kontrolle, Nachweis und Vorbeugung. Wer das sauber vorbereitet, steht bei der nächsten Hygieneprüfung besser da – und senkt das Risiko, dass aus einer kleinen Spur ein großer Befall wird.

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