Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Fachkräfte und Auszubildende
Menschen aus „Drittstaaten“ – also aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz –, die in Deutschland eine Berufsausbildung absolvieren oder als Fachkraft arbeiten wollen, benötigen ein Einreisevisum und einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgesetz: § 16a für Auszubildende, § 18 für Fachkräfte).
Um die Einreise (für ausgebildete Fachkräfte und für Azubis?) zu beschleunigen, können Unternehmen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen (§ 81a Aufenthaltsgesetz). Arbeitgeber beantragen das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Das ist beim beschleunigten Fachkräfteverfahren für Nordrhein-Westfalen die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE) NRW. Die ZFE kümmert sich um die Absprachen mit der Agentur für Arbeit und der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland. Die ZFE stimmt sich bei Fachkräften auch mit der Stelle ab, die für die Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses (Berufsausbildung oder Studium) zuständig ist.
Der Arbeitgeber zahlt für das Verfahren eine Gebühr von 411 Euro. Hinzu kommen für die Auszubildenden / Fachkräfte Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation und das Visum. Alternativ kann laut Auswärtigem Amt weiterhin das reguläre Einreiseverfahren genutzt werden.
Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge" (NUiF) hat viele Informationen zusammengestellt, zum Beispiel eine Checkliste, und auch ein Video mit wichtigen Hinweise oder noch eine Broschüre zum Thema “Einwanderung in die Ausbildung”.
Hilfreich ist auch die Website von „Make it in Germany”, die zum Beispiel aufzeigt, wie man ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung beantragt.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
