Praxis & Ratgeber

CBAM: Emissionen dokumentieren

Unternehmen müssen ab Oktober Treibhausgasemissionen von Importen dokumentieren. Von Melanie Rübartsch
Die EU möchte die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren.  Ein Schlüsselelement dieses „Fit-for-55-Pakets“ ist das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM). Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, sind ab 2026 verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben. Diese sollen die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen.

Mehr Bürokratie ab Oktober 2023, Bericht ab 2024 

Bereits ab Oktober beschert diese Pflicht den Betrieben jedoch schon eine Menge mehr Bürokratie. Ab dann müssen sie nämlich die direkten und indirekten Emissionen, die im Produktionsprozess der Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren.  Welche Waren betroffen sind, ist im Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 definiert. Zudem müssen sie einen vierteljährlichen CBAM-Bericht einreichen, der Daten zum Co2-Ausstoß bei der Produktion im Drittland enthält. Erstmals ist dieser Bericht bis spätestens 31.1.2024 fällig.
Einige wichtige Details, etwa Form und Adressat dieser Meldung, muss die EU noch in einer separaten Durchführungsverordnung festlegen. „Dennoch sollten sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten“, empfiehlt Gerhard Laudwein, Abteilungsleiter International bei der IHK Nord Westfalen. Es gilt zu prüfen, ob überhaupt Waren importiert werden, die von den CBAM-Regeln betroffen sind. Wenn ja, ist ein zügiger Aufbau eines unternehmensinternen CBAM-Prozesses sowie die Kontaktaufnahme zu den Lieferanten erforderlich. 
Alle bisher bereits bekannten Details wie zum Beispiel die betroffenen Warengruppen sowie konkrete Handlungsempfehlungen sind auf der ständig aktualisierten Fachseite  der IHK zu finden.