1 min
Lesezeit
Verpflichtung zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems
Der Arbeitgeber ist nach Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Weitere Infos: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Ende letzten Jahres einen Fragen-Antworten-Katalog zur Zeiterfassung, den Sie online abrufen können.
Kontakt
Redaktion Wirtschaftsspiegel