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Mit Zitronen handeln
Das Bio-Obst muss im Einzelhandel getrennt von dem herkömmlich produzierten Obst gelagert und präsentiert werden. Das ist die Ursache so mancher zusätzlichen Plastikverpackung. Und zusätzlicher Kosten für die Händler.
Kathrin Gödecke, Inhaberin zweier Rewe-Märkte in Bottrop, kann davon berichten, wie gut gemeinte Verordnungen nicht immer zu guten Ergebnissen führen. Sie hat in ihrem Gemüse- und Obstsortiment auch viele Bio-Produkte. Und es ist für sie selbstverständlich, dass der Kunde die gewünschte Bio-Ware erkennen und auswählen kann.
Die seit dem 1. Januar 2022 geltende neue EU-Bio -Verordnung schreibt dafür vor, dass die Bio-Produkte, im speziellen offen verkaufte Lebensmittel, nicht nur entsprechend gekennzeichnet sind, sondern auch, dass diese nach bestimmten Kriterien gelagert und zum Verkauf angeboten werden, was teilweise zu paradoxen Ergebnissen führt.
Bio-Produkte und konventionell angebaute Produkte dürfen unverpackt nicht direkt nebeneinander liegen. Es muss ein Mindestabstand gewahrt werden. Die Produkte dürfen nicht in einer Präsentationseinheit, zum Beispiel Kiste, Korb oder Karton liegen. Dies führt laut Gödecke dazu, dass viele Bio-Produkte extra, zumeist in Plastik verpackt werden. Damit ist zumindest der Nachhaltigkeitsansatz, den viele Kunden von Bio-Ware ebenfalls im Blick haben, ad absurdum geführt.
Es stellt sich die Frage, ob die konkrete Umsetzung dieser EU-Verordnung in allen Staaten so akribisch geprüft wird wie in Deutschland. Monika Santamaria, Leiterin der IHK-Rechtsabteilung, hat bisher die Erfahrung gemacht: „Manchmal sind wir in Deutschland einfach in der Umsetzung und Kontrolle besonders streng und ordentlich.“
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Redaktion Wirtschaftsspiegel