Brennpunkt Gartencenter

Gesetzgeber und Verwaltungen haben die individuellen Schutzansprüche immer weiter hochgeschraubt. Welche Belastungen der Wirtschaft somit aufgebürdet werden, zeigt sich beispielsweise im Gartencenter Hilgert in Ahaus. | Text: Dominik Dopheide
Klaus Ikemann, Geschäftsführer des Gartencenter Hilger, inmitten von Pflanzen.
Klaus Ikemann, Geschäftsführer des Gartencenter Hilgert, fand sich nach einer „Wiederkehrenden Brandschau“ im Bürokratiedschungel. © MORSEY & STEPHAN GMBH
„Dass unsere Brandmeldeanlage seit Bauabnahme an einer Holzwand hängt, war 15 Jahre lang nie beanstandet worden“, berichtet Geschäftsführer Klaus Ikemann. Im Zuge einer „Wiederkehrenden Brandschau“ gemäß BHKG habe dann das Bauordnungsamt das letzte Quentchen Sicherheit eingefordert: Es könnte ja genau an dieser Stelle anfangen, zu brennen. Warum hat der externe Brandschutzbeauftrage, der vorschriftsgemäß vier Mal im Jahr das Gartencenter inspiziert, nichts bemängelt? Ikemann hatte keine Zeit, über diese Frage nachzudenken. Er sah sich – auch infolge weiterer Brandschutz-Auflagen – gezwungen, umgehend zu investieren: Er hat zur Unterbringung von Brandschutz- und Heizungsanlage im gläsernen Marktgebäude ein Gebäude errichtet, das 90 Minuten lang einem Feuer standhalten kann und 250.000 Euro gekostet hat. Nur die Verantwortung für 45 Arbeitsplätze hat ihn vom Rückzug aus dem Geschäft abgehalten. „Als Resonanz auf den Brand im Düsseldorfer Flughafen sind die Vorschriften stetig restriktiver geworden, wir müssen aufpassen, dass nicht tausende Betriebe Auflagen bekommen, weil einmal ein Fehler gemacht worden ist“, mahnt Ikemann.

Das Leiter-Problem

Genauso verhalte es sich mit einer Vorschrift, die aus Unternehmenssicht zum Symbol der Überregulierung geworden ist: die Leiter-Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung, § 4 Absatz 5 Satz 3. Der Arbeitgeber habe dafür zu sorgen, dass Leitern vor jeder Verwendung fachkundig durch Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden, heißt es dort. Und weiter: „Der Unternehmer hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist. Zur Qualifikation des Prüferperson siehe TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, sowie TRBS 1203 „Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“. Im Gartencenter Hilgert hat der ordnungsgemäß geschulte Leiter-Sachkundige für 2025 bereits die entsprechenden Objekte inspiziert. Im kommenden Jahr ist erneut zu überprüfen, ob vielleicht doch irgendwo eine Schraube locker ist. „Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie Dokumentationspflichten, die zur rechtlichen Absicherung der Unternehmen verlangt werden, den bürokratischen Aufwand ausufern lassen“, sagt Ikemann. Besonders im Arbeitsschutz hätten sie das vernünftige Maß weit überschritten, betont der Geschäftsführer, der noch viele weitere Vorschriften dieser Art kritisiert, weil sie praxisfern seien und das Geschäft drangsalierten. Sein Appell: Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit wieder in den Vordergrund stellen! „Jedes Individuum ist schützenswert, aber wir schützen die Einzelnen inzwischen mehr als die Allgemeinheit“, sagt Ikemann.