Unternehmenssicherung
Drohende Insolvenz?
Unternehmerische Tätigkeit ist mit dem Risiko verknüpft, dass sich Geschäftserwartungen nicht erfüllen, Märkte wegbrechen oder es zu Forderungsausfällen kommt.
Wenn betriebliche Schwierigkeiten sich zu einer handfesten nicht nur temporären Krise entwickelt haben - spätestens dann sollte man in einem individuellen Beratungsgespräch klären, ob ein Insolvenzantrag sinnvoll oder sogar rechtlich notwendig ist. Wenn die finanzielle Situation keinen Raum mehr für das Bezahlen externer Leistungen lässt, besteht häufig die Möglichkeit, beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen und mit dem so genannten Beratungshilfeschein kostenlos oder gegen eine minimale Zuzahlung eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kommt man für ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage - das ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausgeübt wird, die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen - dann können auch Schuldnerberatungsstellen bei Erstgespräch und weiteren Aktivitäten unterstützen. Landkreise, Kommunalverwaltungen oder Sozialämter können darüber Auskunft geben, wo geeignete Beratungsstellen im Sinne der Insolvenzordnung zu finden sind.
