Rechtsgrundlagen

Hinweisgeberstelle der IHK Nord Westfalen

Die “Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (2018/0106 COD) garantiert künftig einerseits Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz. Gleichzeitig verpflichtet sie öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Damit betrifft die Richtlinie nicht nur Unternehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK Nord Westfalen gleichermaßen dazu verpflichtet, einen entsprechenden Kanal für die Meldung von Missständen einzurichten.
Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf
  • Straftaten der Mitarbeitenden der IHK Nord Westfalen und der ehrenamtlich für die IHK Nord Westfalen tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
  • sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK Nord Westfalen stehen, sofern diese Verstöße Straf- oder Bußgeldbewährt sind.
Hinweisgeber können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Angestellte, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten).
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Dir Hinweisstelle gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgeber an die IHK Nord Westfalen weiter. Die IHK Nord Westfalen leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle ist online abrufbar und wird technisch betreut von der IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren. Auch für Beschwerden gegen IHK-Mitglieder sind die fachlich zuständigen Stellen zu kontaktieren.