Themenfeld 3

EU-Binnenmarkt

„Der EU-Binnenmarkt muss so einfach funktionieren, wie der der Vereinigten Staaten.”
Dr. Marcus Wirtz (Geschäftsführer der Jöst GmbH + Co. KG, Dülmen)

Aktuelle Situation

  • Richtlinien der EU legen ein zu erreichendes Ziel fest. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.
  • Im Bereich der Umsatzsteuer hat die EU mit der MWST-System-Richtlinie einen groben Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen die einzelnen Mitgliedsstaaten die operative Umsetzung der Abführung der MWST national festlegen.
  • Die Entsendung von Mitarbeitern in andere EU-Länder ist unübersichtlich und mit großem bürokratischen Aufwand verbunden.

Beispiele

  1. Der Unionszollkodex (UZK) ist zwar ein einheitliches gesetzliches Regelwerk. Die digitale Umsetzung erfolgt aber in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit jeweils eigenen Systemen. Damit scheitert ein wesentliches Ziel des UZK, nämlich die Umsetzung der Mitgliedsstaaten übergreifenden Bewilligung. Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, müssen sich immer noch entweder Dienstleistern bedienen oder mehrere EDV-Anwendungen beschaffen, um Zollangelegenheiten zu erledigen.
  2. Im Bereich der Umsatzsteuer existiert für grenzüberschreitende Warenlieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen in der EU immer noch ein Übergangsverfahren, welches 1996 durch eine endgültige Umsatzsteuerregelung ersetzt werden sollte. Gerade bei Reihengeschäften, aber auch bei bestimmten Dienstleistungen müssen Unternehmen immer noch aufwendige Verfahren beachten. Dies gilt im besonderen Maße für verbrauchssteuerpflichtige Waren.
  3. Mit der Entsenderichtlinie der EU sollte gewährleistet werden, dass Arbeitsnehmerrechte und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU geschützt sind und das „Sozialdumping“, d. h. das Unterbieten von Preisen auf lokalen Märkten durch ausländische Dienstleister, deren Arbeitsstandards niedriger sind, vermieden wird. Mit der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2016 wurden die Anforderungen von den einzelnen Mitgliedsstaaten so weit angezogen, dass Entsendungen durch Registrierungspflichten immer schwieriger werden.
  4. Sicherheitenkredite sind europaweit nicht einheitlich. Dies verhindert das Schaffen von Assets in anderen Ländern.

Forderungen und Lösungsansätze

  1. Europa stärken - Vollendung des europäischen Binnenmarktes weiter vorantreiben. Proaktiv an der Zukunft der Europäischen Union arbeiten, die EU-Strukturen reformieren und mit Blick auf zukünftige Herausforderungen fortentwickeln.
  2. Die Vorteile des einheitlichen Binnenmarktes stärker kommunizieren.
  3. Die Freiheit des Warenverkehrs und die Personenfreizügigkeit weiter umsetzen.
  4. Den freien Dienstleistungsverkehr vorantreiben und insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU erleichtern. Melde- und Registrierungspflichten vereinheitlichen und vereinfachen.
  5. Die Zersplitterung des Binnenmarktes durch ein einheitliches Regelwerk mit Augenmaß verhindern, z. B. bei elektronischen Meldepflichten in unter schiedlichen Systemen.
  6. Die Wirtschaft frühzeitig über alle wirtschaftsrelevanten EU-Gesetzgebungsvorhaben informieren, die sie betrifft, um ggf. noch Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Regulierung nehmen zu können. Die IHK Nord Westfalen bietet der Politik hierzu eine enge Zusammenarbeit an.