IHK-Jahresbericht 2023

Recht

Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz wurde im November 2023 vom Bundestag verabschiedet. Die IHK-Organisation hatte zu den Vorschlägen der Politik Stellung bezogen. Zusammen mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hat sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer ausführlich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Die DIHK warnte während der Beratungen davor die guten Ansätze zu verwässern. Das Wachstumschancengesetz ist mit seinem Entlastungsvolumen von jährlich 6,5 Milliarden Euro ein wichtiger erster Schritt, aber nach Einschätzung der Wirtschaftsvertreter selbst bei kompletter Umsetzung nicht ausreichend, um die aktuellen und strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft hinreichend zu lösen.

Geldwäsche

Bis zum Jahresende 2023 mussten sich alle zur Geldwäscheprävention Verpflichteten im Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen registrieren. Die IHK hat mehrfach auf das Auslaufen der Übergangsfristen hingewiesen, da Unternehmen bei fehlender Eintragung ins Transparenzregister mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. Auch gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen, die verpflichteten Unternehmen aufgebürdet werden, hatte sich die IHK-Organisation kritisch gewandt. Mit diesen werden in der Regel die Falschen belastet und nicht Geldwäscher und Terroristen bekämpft.

Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 sind die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft getreten. 
Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder im Finanzdienstleistungsbereich tätig sind sowie öffentliche Arbeitgeber sind danach verpflichtet, ein internes Meldesystem einzurichten. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sind nach dem Gesetzesentwurf nicht verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten. Die IHK-Organisation hatte zum Gesetzentwurf Stellung genommen und hierbei einige Klarstellungen und Erleichterungen für Unternehmen bewirken können.   
Da Verstöße gegen die Vorgaben des Gesetzes empfindliche Bußgelder zur Folge haben können, hat die IHK Nord Westfalen mehrfach über die neue Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldesystems berichtet und Informationsveranstaltungen hierzu angeboten.