Jahresbericht 2025

Recht

E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich grundsätzlich elektronische Rechnungen ausstellen. Die Einführung dieser Pflicht ist Teil des Wachstumschancengesetzes und bedeutet, dass Unternehmen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen müssen, das automatisch maschinenlesbar ist. Die E-Rechnungspflicht zielt darauf ab, Rechnungsprozesse zu digitalisieren und die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu stärken. Die IHK hat hierzu zahlreiche Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet und Hilfestellung für eine schlanke Umsetzung der neuen Verpflichtung gegeben. Auch einige digitale Infoveranstaltungen wurden angeboten.

Wettbewerbsrecht/Greenwashing

Die EmpCo-Richtlinie soll Greenwashing bekämpfen und verpflichtet Unternehmen ab September 2026 zu transparenter und nachweisbarer Nachhaltigkeitskommunikation. Die Umsetzung ist auf der Zielgeraden. In seiner letzten Sitzung hat der Bundestag die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb noch verabschiedet. Wie sich das Ganze dann für die Praxis anwenden lässt, wird die Unternehmen im kommenden Jahr intensiv beschäftigten. Es kristallisierst sich immer mehr heraus, dass die Auswirkungen leider erheblich umfangreicher sein werden als angenommen, insbesondere bei der Verwendung von Firmennamen, Logos und Nachhaltigkeitssiegel. Die IHK hat über ihre Dachorganisation DIHK gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine kritische Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren abgegeben. Für Mitgliedsunternehmen gab es in 2025 schon eine Infoveranstaltung mit anderen IHKs in NRW, um für das Thema zu sensibilisieren. Für März 2026 ist erneut eine virtuelle Infoveranstaltung zu den Neuerungen für Unternehmen in Planung.
Die Green Claims Richtlinie bringt ebenfalls neue Transparenzpflichten für Umweltwerbung. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre ökologischen Aussagen belegbar sind. Die Umsetzung des geplanten Umweltgesetzes wurde unter der dänischen Ratspräsidentschaft auf Eis gelegt. Von Beginn an gab es an dem Richtlinienvorschlag erhebliche Kritik wegen des befürchteten hohen bürokratischen Aufwands und ebenso hoher Kosten. Auch der Effekt des „Greenhushings“, bei dem Unternehmen aufgrund dieser Kosten und drohender Strafen über Nachhaltigkeitsbemühungen schweigen, wurde in der kritischen Stellungnahme der IHK-Organisation thematisiert. Ausschlaggebend für die angekündigte Rücknahme durch die Kommission soll vor allem die Anwendbarkeit der Green-Claims-Richtlinie auf die rund 30 Millionen Kleinstunternehmen in der EU gewesen sein. Es bleibt zu hoffen, dass neue Ratspräsidentschaften das Projekt nicht wieder aufleben lassen.

Bürokratieabbau

Bürokratie war auch in 2025 eines der prioritären Themen, welches die Wirtschaft beschäftigt hat und als Bremse für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit wahrgenommen wurde. Die Vollversammlung der IHK Nord Westfalen hat in ihrer Frühjahrssitzung 2025 angeregt ein Meldesystem einzuführen, über das die Mitgliedsunternehmen Beispiele für praktische Bürokratiehemmnisse mitteilen können. Daraus entstand der Bürokratiemelder auf der Internetseite der IHK, welchen Sie hier finden. Hier können Betroffene ihre Probleme aufgrund von Normen und aufwändigen Verfahren aus dem praktischen Betriebsalltag melden. Die IHK sammelt die Hinweise und adressiert sie bei Politik und Verwaltung mit Anregungen zur Vereinfachung für die Wirtschaft. Knapp vierzig Meldungen aus unterschiedlichen Branchen sind bisher eingegangen.