Ehrenamt

Fach- und Regionalausschüsse

In Fach- und Regionalausschüssen findet ein kontinuierlicher Austausch und die Meinungsbildung zwischen den Unternehmen und der IHK statt. Hartnäckig machen die Gremien durch Resolutionen auf Probleme aufmerksam, die im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung gelöst werden müssen, oder signalisieren ihre Unterstützung für Projekte, die Nord-Westfalen insgesamt voranbringen.
Gewählte und berufene Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder engagieren sich hier, bringen ihren Sachverstand und ihre Erfahrung ein und tragen so zur Interessenvertretung sowie zur wirtschafts- und praxisnahen Entscheidungsfindung bei.
Nicht zu unterschätzen ist die Netzwerkfunktion der Ausschüsse. Die Kontakte, die die Unternehmen hier knüpfen, stärken die Wirtschaft der Region. Viele spezielle IHK-Arbeitskreise und Kooperationen, die dem Erfahrungsaustausch der Unternehmen und der gemeinsamen Problembewältigung unternehmerischer Aufgaben dienen, haben ihren Ursprung in den Fach- und Regionalausschüssen der IHK.

Vorstand und Beirat der Vestischen Gruppe

Der Vorstand der Vestischen Gruppe, die die Wirtschaft der kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie des Kreises Recklinghausen repräsentiert, setzt sich zusammen aus den Präsidiumsmitgliedern, die dem Vest angehören, und aus den Vorsitzenden der drei Regionalausschüsse im Vest. Sie bestimmen alle drei Jahre aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der Vestischen Gruppe, der gleichzeitig Präsidiumsmitglied sein soll, und seinen Stellvertreter.
Der Vorsitzende des Vorstandes und der Leitende Geschäftsführer der Vestischen Gruppe sorgen dafür, dass öffentliche Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Vestischen Gruppe mit dem Gesamtinteresse der Wirtschaft des IHK-Bezirks abgestimmt sind.
Der Beirat der Vestischen Gruppe befasst sich mit den grundlegenden Fragestellungen und Angelegenheiten der Wirtschaft in der Region der Vestischen Gruppe. Er berät die Vollversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung. Der Beirat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Vollversammlung, die dem Vest angehören, und aus 8 bis 12 weiteren Mitgliedern, die alle sechs Jahre von den Regionalausschüssen im Vest dazu bestimmt werden.

Regionalausschüsse

Um trotz der großen Ausdehnung des IHK-Bezirks Nord-Westfalen vor Ort präsent zu sein, schnell über lokale Ereignisse informiert zu sein und ortsspezifische Besonderheiten bei der Vertretung des Gesamtinteresses der Region angemessen berücksichtigen zu können, hat die IHK Nord Westfalen acht Regionalausschüsse eingerichtet, und zwar für die acht kreisfreien Städte und Kreise des IHK-Bezirks:
  • Kreis Borken
  • Stadt Bottrop
  • Kreis Coesfeld
  • Stadt Gelsenkirchen
  • Stadt Münster
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Steinfurt
  • Kreis Warendorf
Die Regionalausschüsse befassen sich deshalb neben allgemeinen Fragestellungen der Wirtschaft insbesondere mit den jeweiligen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Ausschussregion. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht, Meinungen gebildet über lokal oder regional bedeutsame wirtschaftliche Vorkommnisse und Entwicklungen. Zudem beraten die Regionalausschüsse die Vollversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung.
Die Regionalausschüsse setzen sich zusammen aus den Vollversammlungsmitgliedern der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte des IHK-Bezirks sowie aus weiteren Mitgliedern, die von den Regionalausschüssen selbst hinzugewählt werden.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse setzen sich nach Möglichkeit zusammen aus den fachlich zuständigen Vollversammlungsmitgliedern sowie aus weiteren Mitgliedern, die von den Fachausschüssen selbst hinzugewählt werden. Derzeit gibt es folgende Ausschüsse:
  • Außenwirtschaftsausschuss
  • Ausschuss Unternehmensverantwortliche Nachhaltigkeit
  • Berufsbildungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Handelsausschuss
  • Industrieausschuss
  • Verkehrsausschuss
Eine Sonderstellung haben dabei der Finanzausschuss sowie der Berufsbildungsausschuss. Der Finanzausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums und aus den Vorsitzenden der Regionalausschüsse sowie deren Stellvertretern. Er bereitet die Entscheidungen der Vollversammlung zu den IHK-Finanzen vor und formuliert Beschlussempfehlungen. Vorsitzender des Finanzausschusses ist der Präsident oder ein von ihm damit beauftragter Vizepräsident.
Der Berufsbildungsausschuss wird nach dem Berufsbildungsgesetz von der IHK errichtet. Er hat die aufgrund dieses Gesetzes von der IHK als der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen. Dem Ausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, die von der Vollversammlung vorgeschlagen werden, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrer haben eine beratende Funktion.