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Gaststättenunterrichtung in Bocholt

Veranstaltungsdetails

Die Gaststättenunterrichtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung für angehende Gastronomen über branchenrelevante Vorschriften und Hygieneregeln (Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz). Die IHK-Bescheinigung über den Besuch der Unterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt. 
Bitte beachten Sie:
Vor der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung müssen Sie das zuständige Ordnungsamt kontaktiert haben. Hier können Sie sich nun für Gaststättenunterrichtungen, die in der IHK Nord Westfalen in Münster stattfinden, anmelden. 
Kosten:
Die Kosten für die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung liegen bei 50,00 Euro. Sie sind bar direkt vor dem Unterrichtungstermin zu entrichten.
Hinweise
* Nicht alle angehenden Gastronomen müssen an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Welche Ausnahmen und Befreiungen es gibt, zeigt die pdf-Datei "Ausnahmeregelungen" im Kasten rechts oben.
* Die IHK Nord Westfalen wird Ihre Daten nur zum angegebenen Zweck speichern und verarbeiten.
* Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen inklusive Dolmetscher begrenzt. Sie erhalten eine Rückmeldung der IHK Nord Westfalen, falls die Veranstaltung überbucht sein sollte.
* Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine Teilnahme nur mit Dolmetscher möglich. Diese Begleitperson ist vom Teilnehmer selbst mitzubringen und sollte über die notwendigen sprachlichen Kenntnisse verfügen, ihm den Unterrichtsinhalt in seiner Sprache verständlich zu übersetzen. Die Teilnahme eines beeidigten Dolmetschers ist bei der IHK Nord Westfahlen keine Vorraussetzung. Der Dolmetscher muss das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Anzahl der Teilnehmer mit Dolmetscher ist pro Unterrichtungstermin auf insgesamt drei Teilnehmer mit Dolmetscher begrenzt.
Die Gaststättenunterrichtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung für angehende Gastronomen über branchenrelevante Vorschriften und Hygieneregeln (Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz). Die IHK-Bescheinigung über den Besuch der Unterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt. 

Bitte beachten Sie:
Vor der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung sollten Sie das zuständige Ordnungsamt kontaktiert haben. 

Kosten:
Die Kosten für die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung liegen bei 50,00 Euro. Sie sind bar direkt vor dem Unterrichtungstermin zu entrichten.

Hinweise:
  • Nicht alle angehenden Gastronomen müssen an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Welche Ausnahmen und Befreiungen es gibt, zeigt die pdf-Datei „Ausnahmeregelungen“ im Kasten rechts oben.
  • Die IHK Nord Westfalen wird Ihre Daten nur zum angegebenen Zweck speichern und verarbeiten.

Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen wird. Sollte die IHK bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, dann können Sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden. Eine Teilnahme mit Dolmetscher ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz nur erteilt werden kann, wenn der Teilnehmer pünktlich erscheint und an der gesamten Unterrichtung teilnimmt.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
  • Selbstständige und Freiberufler

Angehende Gastronomen.

Zielsetzung

Ziel ist es, die IHK-Bescheinigung zu erlangen, die für die Gaststättenkonzession vom Ordnungsamt benötigt wird.

Hinweise

Anmeldung für jeden Teilnehmer einzeln erforderlich.

IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster