Steuern

Reform der Grundsteuer

Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung

Wichtig: Jeder Eigentümer eines Grundstücks - hierzu zählen natürlich auch Unternehmen, die Grundbesitz oder Immobilieneigentum haben – ist im Jahre 2022 dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Abgabefrist wurde um drei Monate verlängert, sie läuft nunmehr zum 31. Januar 2023 ab.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt seit Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung. Die Unternehmen werden also nicht extra angeschrieben!
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 kostenfrei über die Steuer-Onlineplattform "ELSTER" eingereicht werden. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls können Sie das Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de beantragen.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die damaligen gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Daher ist das Grundsteuerrecht vom Gesetzgeber reformiert worden. Die konkrete Umsetzung der neuen Regelungen startet für die Steuerpflichtigen in diesem Jahr mit der Erhebung der sogenannten Grundsteuerwerte.
Weitere konkretere Informationen für nordrheinwestfälische Unternehmen finden sich vor allem auf den Internetseiten der NRW-Finanzverwaltung.  
Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.