Nr. 3619030
IHK Nord Westfalen

Bauleitplanung

Planung
Großbaustelle © Goss Vitalij/Fotolia

Im Rahmen der Bauleitplanung wird die IHK als so genannte Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Bei Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen gibt sie als Interessenvertretung der regionalen gewerblichen Wirtschaft Stellungnahmen ab.

Bauleitplanung

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