Schieneninfrastruktur

Nord-West-Schienenmagistrale

Die Erreichbarkeit von Wirtschaftsregionen gehört zu den bedeutendsten Standortfaktoren. Die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Mobilitätssysteme und -angebote beeinflussen in erheblichem Maße die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und ihrer Unternehmen. 
Der Schiene kommt eine immer wichtigere Rolle bei der Entwicklung klimaverträglicher Mobilitäts- und Logistikkonzepte zu. Ein leistungsfähiger Schienenpersonen- sowie -Güterverkehr ist für die Wirtschaft im Nordwesten Deutschlands, zwischen den norddeutschen Bundesländern und Nordrhein-Westfalen, von großer Bedeutung. Daher haben die Handelskammern Bremen und Hamburg, die Industrie- und Handelskammern in Dortmund, Münster, Osnabrück und Lübeck sowie ihre Dachorganisationen, IHK NRW und IHK Nord, eine Kurzstudie zu Bedeutung und Ausbauoptionen der Nord-West-Schienenmagistrale erarbeiten lassen.
Die Nord-West-Schienenmagistrale ist bis zur langfristigen Fertigstellung der neuen Hochgeschwindigkeitstrasse Hamburg - Hannover - NRW die einzige direkte Schienenverbindung zwischen NRW und Hamburg. Auch danach bleibt sie alternativlos auf den Relationen von den Stadt- und Metropolregionen Münster, Osnabrück und Bremen in Richtung Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern und/oder in Richtung Rhein/Ruhr. 

Sachstand

Die Nord-West-Schienenmagistrale verbindet rund ein Viertel der deutschen Bevölkerung in den starken Wirtschaftsräumen Lübeck, Hamburg, Bremen, Osnabrück, Münster, Dortmund und Rhein-Ruhr. Sie ist für die durch sie verbundenen Regionen aber auch eine wichtige internationale Verbindungsachse zu den benachbarten europäischen Wirtschaftszentren.  Diese herausgehobene Bedeutung der Nord-West-Schienenmagistrale spiegelt sich in ihrem Ausbaustandard nur bedingt wider. In den letzten 50 Jahren wurde die Schieneninfrastruktur kaum weiterentwickelt. Der rund 42 Kilometer lange eingleisige Abschnitt zwischen Münster und Dortmund wirkt geradezu anachronistisch, insbesondere mit Blick auf die in den vergangenen 30 Jahren in anderen Teilen Deutschlands entstandenen Hochgeschwindigkeitsnetze. 
Hinzu kommen an verschiedenen Stellen weitere Engpässe, die bereits heute, aber insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Angebotsausweitungen im Zuge des Deutschlandtaktes den Schienenverkehr [Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV)] auf der Nord-West-Schienenmagistrale zunehmend behindern und ausbremsen. Diese Perspektive ist für die anliegenden Metropol- und Wirtschaftsregionen nicht hinnehmbar. 
Auch das wichtige Ziel einer stärkeren CO2-Reduzierung im Verkehrssektor kann nur erreicht werden, wenn die Schieneninfrastruktur auf der Nord-West-Schienenmagistrale ertüchtigt und für ein in der Zukunft störungsfreies Miteinander von Regional-, Fern- und Schienengüterverkehr ausgebaut wird. Wir unterstützen daher nachdrücklich die zeitnahe Planung und Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie in der Infrastrukturliste zum Deutschlandtakt enthaltenen Ausbauprojekte im Zuge der Nord-West-Schienenmagistrale. 

Unsere Forderungen

  • Mit Blick auf das Fahrplan- und Betriebskonzept des Deutschlandtaktes und den Masterplan Schienenverkehr ist die Infrastruktur der Nord-West-Schienenmagistrale so zu ertüchtigen, dass die zu erwartenden Angebotsausweitungen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im Schienengüterverkehr (SGV) hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sichergestellt werden.
  • Es ist zu überprüfen, inwieweit die im Bundesschienenwegeausbaugesetz sowie in der Infrastrukturliste zum Deutschlandtakt enthaltenen Projekte ausreichen, um den ab dem Jahr 2030 auf der Nord-West-Schienenmagistrale zu erwartenden Schienenpersonen- und Güterverkehr zuverlässig und störungsfrei abzuwickeln. Hierbei sind unter dem Aspekt der Resilienz insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Zuge des Alpha-E-Konzeptes sowie mögliche Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke „Hamm – Hannover“ sowie „Hannover – Hamburg“ zu berücksichtigen.
  • In Abhängigkeit vom Ergebnis der o. g. Prüfung sind weitergehende Untersuchungen zu möglicherweise erforderlichen, ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen auf der Nord-West-Schienenmagistrale durchzuführen, wie etwa der Ausbau von (weiteren) Teilabschnitten auf Tempo 200/230 km/h oder der Bau zusätzlicher Überholgleise.

Videotrailer

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