Elektromobilität

Ob Dienstleister, Händler oder produzierendes Gewerbe: Immer mehr Betriebe setzen auf Elektromobilität. E-Fahrzeuge verursachen im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen und sind – bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom – auch CO2-neutral. Zudem müssen sie nicht so häufig gewartet werden. Ein weiterer Vorteil: Elektrofahrzeuge sind nicht von etwaigen Fahrverboten oder Umweltzonen betroffen. Damit gewähren sie den Betrieben sowohl Planungs- als auch Investitionssicherheit. Als Imageträger können innovative, nachhaltige Fuhrparks und fest installierte Ladesäulen darüber hinaus zur Kundenbindung und zur Fachkräftesicherung beitragen. Daher stellt die E-Mobilität auch einen zentralen Baustein des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dar.

Praxisleitfäden

  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) stellt Unternehmen einen kostenfreien Leitfaden zum Thema "Betriebliche Elektromobilität" zur Verfügung. Die DIHK beschreibt in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
  • Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz “NRW.Energy4Climate” stellt Logistikunternehmen und Speditionen einen kostenfreien Praxisleitfaden für den Antriebswechsel bei schweren Nutzfahrzeugen zur Verfügung. Der Leitfaden informiert über verschiedene emissionsfreie Antriebsmöglichkeiten und enthält Schritt-für-Schritt Anleitungen und Checklisten zur Umstellung der betrieblichen Fahrzeugflotte. Darüber hinaus fasst er aktuelle Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote sowie Praxisberichte zusammen.

Fördermöglichkeiten

Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Bund unterstützen den Ausbau der Elektromobilität im Rahmen verschiedener Förderprogramme. Eine aktuelle Übersicht dieser Fördermöglichkeiten für Unternehmen erhalten Sie auf der Homepage von Elektromobilität NRW, einer Dachmarke des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Steuervorteile

Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Kfz-Steuer auf eine Dauer von zehn Jahren. Findet innerhalb dieser Zeit ein Halterwechsel statt, wird die Steuerbefreiung dem neuen Fahrzeughalter für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Die Privatnutzung von Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro kann darüber hinaus mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden. Das Laden am Arbeitsplatz unterliegt keiner Steuerpflicht mehr.

Weiterführende Informationen