Verkehrswege
Luftverkehr
Flughafen Münster-Osnabrück
„Tor zur Welt“ für die Region – der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). In den vergangenen 40 Jahren hat sich der FMO von einem kleinen Regionalflugplatz zu einem internationalen Verkehrsflughafen entwickelt. Im Jahr 2025 zählte der Flughafen rund 1,25 Millionen Fluggäste und unterstrich damit seine Bedeutung für die Region. Der Flughafen zwischen Greven und Ladbergen ist in der Luftverkehrskonzeption des Landes Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren als dritter internationaler Verkehrsflughafen neben Köln/Bonn und Düsseldorf eingestuft. Neben Köln/Bonn ist der FMO deutschlandweit einer der wenigen Flughäfen ohne ein Nachtflugverbot, was ein klarer Standortvorteil ist.
Nicht nur viele Urlaubsreisende aus der Region nutzen den Flughafen, um Ferienziele in ganz Europa zu erreichen. Auch für die zahlreichen mittelständischen Unternehmen ist der FMO als „Tor zur Welt“ ein bedeutsamer Teil der Verkehrsinfrastruktur. Durch die gute Anbindung an das deutsche Drehkreuz in München stehen der heimischen Wirtschaft zahlreiche interkontinentale Verbindungen zur Verfügung. Darüber hinaus sind insbesondere die positiven Beschäftigungs- und Einkommenseffekte sowie die internationale Standorterreichbarkeit hervorzuheben, die den FMO zu einem wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Region machen.
Verkehrslandeplätze in Nord-Westfalen
Neben dem FMO gibt es in Nord-Westfalen zusätzlich drei Verkehrslandeplätze: Marl-Loemühle, Schwarze Heide, und Stadtlohn-Vreden. Diese drei Verkehrslandeplätze gehören zu den zehn in Nordrhein-Westfalen festgelegten Schwerpunktlandeplätzen für den Geschäftsreiseverkehr.
Forderungen der Wirtschaft
Belastungen für den Luftverkehrsstandort Deutschland durch steigende Gebühren, Abgaben und sonstige Kosten sollten vermieden werden. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Luftverkehr tragen dazu bei, die Konnektivität und Erreichbarkeit der Region zu sichern.
Dezentrale Verkehrslandeplätze für den Geschäftsreiseverkehr sind weiterhin zu erhalten, da sie die europäische und internationale Erreichbarkeit der Unternehmen gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Standorte, die nicht durch den Linienflugverkehr abgedeckt werden.
Bei der Diskussion über Veränderungen oder Neufestlegungen von Nachtflugbeschränkungen und Betriebszeiten sind neben den berechtigten Schutzinteressen der Anwohner auch die logistischen Anforderungen von Industrie und Handel, die Anforderungen der Airlines hinsichtlich eines wirtschaftlichen Flugbetriebs sowie die Wettbewerbssituation zu anderen Flughäfen zu berücksichtigen.
