Verkehrswege

Bundesverkehrswegeplan

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist der gesetzliche Rahmen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Wasserstraße) im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 stammt aus dem Jahr 2016.

Finanzierung gesichert – Verkehrsprojekte nun zügig umsetzen

Ein wesentliches Manko der letzten Bundesverkehrswegepläne war, dass die in ihnen enthaltenen Aus- und Neubauprojekte die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes stets um ein Vielfaches überstiegen. Die Finanzierung der Projekte des neuen BVWPs soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gesichert sein. Es sollen deutlich mehr Mittel als zuvor für den Neu- und Ausbau der Verkehrswege zur Verfügung gestellt werden.
Zudem hatte der Bund im Zuge der Fortschreibung des BVWPs angekündigt, das Bewertungsverfahren für die Aufnahme von Projekten in den BVWP zu überarbeiten. Im BVWP selbst gibt es drei Dringlichkeitskategorien („Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“, „Vordringlicher Bedarf“ und „Weiterer Bedarf“), wobei mittelfristig nur die Projekte eine Chance auf Realisierung haben, die in die Kategorien „Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“ und „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet werden.
Wichtigstes Kriterium für die Einstufung ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) einer Maßnahme, das nach einem komplexen Bewertungsverfahren für jedes einzelne Projekt ermittelt wird. Bewertet wurden alle Maßnahmen des alten BVWP 2003, bei denen noch nicht mit dem Bau begonnen wurde bzw. für die noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt sowie alle neu angemeldeten Maßnahmen – insgesamt circa 2.000 Projekte. Gut die Hälfte der Projekte hat es in den neuen BVWP geschafft. Darüber hinaus wird im neuen BVWP der Fokus auf die Erhaltung des Bestandsnetzes sowie die Stärkung der großräumigen Achsen gelegt.

Gutes Ergebnis für die Region

Mit knapp 40 Einzelprojekten sind das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region im neuen Bundesverkehrswegeplan gut vertreten. Die Anzahl der aufgeführten Projekte und ihre hochrangige Einstufung zeigen die Bedeutung und die Wirtschaftskraft der Region, aber auch die noch bestehenden Engpässe im Verkehrsnetz. Die IHK erwartet nun, dass sowohl der Landesbetrieb Straßen NRW als auch die Bezirksregierung Münster als zuständige Planfeststellungsbehörde alles tun, um die BVWP-Projekte mit Hochdruck zur Planfeststellung zu bringen.
 

Regionalwirtschaftlich besonders dringliche Projekte im IHK-Bezirk

  • der zweigleisige Ausbau der Schienenstrecke Münster – Lünen („Vordringlicher Bedarf“)
  • der sechsstreifige Ausbau der A 1 zwischen dem Kamener Kreuz und der Anschlussstelle Münster-Hiltrup („Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“) – Anmerkung: Der sechsstreifige Ausbau zwischen MS-Nord und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück wird als Öffentlich-Privates-Projekt (ÖPP) umgesetzt und ist damit nicht BVWP-relevant.
  • der Ausbau der B 224 zur A 52 zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer und dem Autobahndreieck Essen/Gladbeck sowie zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord bis einschließlich Autobahndreieck Essen/Gladbeck („Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung“)
  • der Bau der B 64n zwischen Warendorf und Rheda-Wiedenbrück („Vordringlicher Bedarf“)
  • der Lückenschluss der B 67n/B 474n zwischen Reken und A 43/Anschlussstelle Dülmen-Nord („Vordinglicher Bedarf“)
  • der vierstreifige Ausbau der B 54n zwischen Münster und Nordwalde.