Nr. 5036996
Recht und Steuern

Schlichtungs- und Schiedsverfahren

Außergerichtliche Streitbeilegung
Atrium der DIHK © DIHK/Sven Ehling

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat als Alternative zu staatlichen Gerichten einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an.

IHK Nord Westfalen

Hier finden Sie die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für Kaufmännische Streitigkeiten, eine gemeinsame Einrichtung der IHK Nord Westfalen und der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V..

Recht und Steuern

Bei den IHKs ist die „Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" eingerichtet, in der ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht werden kann.