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Recht

Internetrecht und Onlinehandel

Internetrecht und Onlinehandel
Jemand unterzeichnet einen Vertrag. © pressmaster/Fotolia

Wie werden Verträge im Internet geschlossen? Reicht es aus, wenn der Käufer per Mausklick oder E-Mail ein Angebot abgibt und der Verkäufer es auf die gleiche Weise annimmt?

INTERNETRECHT UND ONLINEHANDEL
jemand checkt eine Website auf Barrierefreiheit © phimprapha/AdobeStock

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und damit die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Internetrecht und Onlinehandel
Tastatur mir Knopf mit Einkaufswagen © Martin Fally/Fotolia

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten, § 5 Telemediengesetz (TMG).

Internetrecht und Onlinehandel
Ein kleiner Miniatureinkaufswagen steht auf der Tastatur eines Laptops © William Potter/Shutterstock

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch im elektronischen Geschäftsverkehr gelten uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen. Für bestimmte Bereiche existieren darüber hinaus besondere Rechtsvorschriften.