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Nr. 3557552
Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsregister

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Der Fokus liegt auf einem roten Paragrafen, der von mehreren schwarzen Paragrafen umgeben ist.

Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet , sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können sich aber für eine freiwillige Eintragung entscheiden. Welche Vor- bzw. Nachteile hat eine solche Handelsregistereintragung? Welche Rechte und Pflichten sind hiermit verbunden?

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