Eintragung ins Handelsregister
Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet , sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können sich aber für eine freiwillige Eintragung entscheiden. Welche Vor- bzw. Nachteile hat eine solche Handelsregistereintragung? Welche Rechte und Pflichten sind hiermit verbunden?