Betrieblicher Datenschutzbeauftragte
Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zu der Zahl der Personen zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leihpersonal sowie Geschäftsführer.