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Wie werden Verträge im Internet geschlossen? Reicht es aus, wenn der Käufer per Mausklick oder E-Mail ein Angebot abgibt und der Verkäufer es auf die gleiche Weise annimmt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und damit die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten, § 5 Telemediengesetz (TMG).
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch im elektronischen Geschäftsverkehr gelten uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen. Für bestimmte Bereiche existieren darüber hinaus besondere Rechtsvorschriften.