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Recht

Datenschutzrecht

Datenschutzrecht
Ein Richterhammer liegt auf einem Laptop © BillionPhotos/AdobeStock

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zu der Zahl der Personen zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leihpersonal sowie Geschäftsführer.

Recht und Steuern
Symbolbild für Datenschutz © Andrey Popov/Adobe Stock

Der Umgang mit personenbezogenen Daten zukünftiger beziehungsweise bereits beschäftigter Mitarbeiter regelt insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Regelungen vermittelt werden.

Aktuelles
Schloss vor Hintergrund mit Zahlen © Kabakou/Fotolia

Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ist die DS-GVO seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Die DS-GVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz enthalten zahlreiche neue Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.