Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld

Wann ist Weihnachtsgeld zu zahlen?

Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er ist nur dann verpflichtet, ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn
  • es einzelvertraglich vereinbart
  • tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde oder
  • darüber eine Betriebsvereinbarung beziehungsweise eine betriebliche Übung besteht.

Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung

Die vorbehaltslose Zahlung eines Weihnachtsgeldes in drei aufeinander folgenden Jahren führt zur betrieblichen Übung und damit zu einem Anspruch des Arbeitnehmers. Um das zu vermeiden, muss sich der Arbeitgeber also die Freiwilligkeit der Zahlung immer ausdrücklich und zweifelsfrei gegenüber dem Arbeitnehmer vorbehalten. Nicht ausreichend ist eine Erklärung gegenüber dem Betriebsrat. Es bietet sich der folgende Text an, der beispielsweise am Schwarzen Brett oder durch Zusatz auf der Quittung bekannt gegeben werden kann:
„Die Weihnachtsgratifikation ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.“

Muss an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe gezahlt werden?

Auch wenn das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird, dürfen die Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden. Es kann aber einzelvertraglich festgelegt werden, dass ein Arbeitnehmer kein Weihnachtsgeld erhält.
Sachliche Gründe für eine unterschiedliche Höhe des Weihnachtsgeldes können sein:
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Höhe der Fehlzeiten
  • Familienstand
  • Zahl der Kinder
Unzulässig ist dagegen eine unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Arbeitern.

Kann das Weihnachtsgeld jederzeit aufgehoben oder gekürzt werden?

Soweit nach den oben genannten Kriterien ein verbindlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegeben ist, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht ohne dessen Zustimmung aufheben oder kürzen. Freiwillige Weihnachtsgeldzahlungen, die jeweils unter Vorbehalt geleistet worden sind, können vom Arbeitgeber jederzeit eingestellt werden. Das Weihnachtsgeld kann auch von vornherein von der Ertragslage des Unternehmens abhängig gemacht werden.

Haben Arbeitnehmer, die vor Jahresende gekündigt haben, einen Anspruch auf Zahlung?

Kündigt ein Arbeitnehmer vor Jahresende, so verliert er seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wurde. Weil es keinen generellen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt und die Zahlung eine freiwillige Leitung des Arbeitgebers darstellt, kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch kein anteiliger Anspruch geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitszeitpunktes ist aber empfehlenswert.

Wann kommt eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes in Betracht?

Die Rückzahlung kommt nur in Betracht, wenn sie für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers tatsächlich vereinbart wurde. Ein allgemeiner Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich daher, jeden Arbeitnehmer bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes eine Rückzahlungsverpflichtung unterschreiben zu lassen.
Die Rechtsprechung hat einige Bedingungen für die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln aufgestellt:
  • Ist das Weihnachtsgeld nicht höher als 102,26 Euro, ist eine Rückzahlungsklausel unzulässig
  • Wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, das 102,26 Euro, nicht jedoch einen Monatsbezug übersteigt, ist dem Arbeitnehmer die Einhaltung einer Rückzahlungsklausel zuzumuten, die bis zum 31. März des Folgejahres reicht. Wer also vor dem 31. März des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheidet, muss das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn eine entsprechende Rückzahlungsklausel besteht
  • Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbezuges oder mehr, ist es zulässig, die Rückzahlung davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer den Betrieb erst nach dem 31. März des Folgejahres – spätestens aber zum 30. Juni – verlässt.

Was ist das 13. Monatsgehalt? 

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt werden oft verwechselt, sind aber rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Das 13. Monatsgehalt ist regelmäßig eine festgelegte Gehaltserhöhung, die bei Änderung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages auf das Kalenderjahr verteilt wird. Es handelt sich damit um ein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen. Die Regeln zum Weihnachtsgeld gelten deshalb prinzipiell nicht.
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