Mitarbeiterentsendung

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bedarf einer guten Vorbereitung, denn selbst eine kurzfristige Dienstreise löst schon rechtliche Konsequenzen aus. Sich im Vorfeld genau zu informieren kann Geld sparen: Einige Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben die Meldepflichten für Dienstreisen und ‎Auslandsentsendungen verschärft. ‎Wer sich nicht an Meldepflichten hält oder keinen Sozialversicherungsnachweis (A1-Bescheinigung) vorweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Nähere Informationen sind den Ländermerkblättern oder dem Außenwirtschaftsportal NRW zu entnehmen.