EM 2024 - Beschäftigung bis zu zwölf Stunden vorübergehend möglich

Die Bezirksregierung Münster hat aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft der Herren durch eine Allgemeinverfügung Erleichterungen beim Arbeitszeitgesetz bewilligt.
Für den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 31. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, Personen zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 bis zu zwölf Stunden täglich zu beschäftigen – gegebenenfalls auch an Sonn- und Feiertagen. Dies trifft nur auf Arbeiten zu, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 stehen.
Damit soll Betrieben ermöglicht werden, spontane Anpassungen von Arbeitsabläufen und -einsätzen vorzunehmen. Dabei müssen die Betriebe bestimmte Voraussetzungen (zum Beispiel Aufzeichnung und Arbeitszeitausgleich) beachten.
Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 11 2024 finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster.