Die Einstellung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Die EU hat die Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitschlichtung beschlossen. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wird am 20. März 2025 eingestellt. Am 20. Juli 2025 wird die Plattform inklusive aller Daten und Informationen endgültig gelöscht.
Die Plattform war ein Mittel zur Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Onlinehändlern. Seit 2016 mussten Onlinehändler zwingend auf sie hinweisen. Ein Hinweis musste auch in den AGB aufgeführt werden, sofern der Unternehmer diese verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Nun sollten Onlinehändler handeln und Hinweise zum Stichtag entfernen. Bleibt der Hinweis über den Zeitpunkt hinaus, können Abmahnungen drohen.
Verbraucherschützer bedauern das Ende der Plattform für Online-Streitbeilegung. Grund für die Einstellung ist allerdings die mit EU-weit 200 Fällen im Jahr geringe Nutzung der Plattform.
Als Hinweis erhalten bleibt dagegen der auf das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG. Nach § 36 VSBG ist man verpflichtet, auf der Webseite und in den AGB zu erklären, ob man bereit beziehungsweise verpflichtet ist, an alternativer Streitbeilegung teilzunehmen und wenn das zutrifft, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Künftig sollen Verbraucher Informationen über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung über eine neue Website der Europäischen Kommission erhalten.
Tipps für Onlinehändler:
- Bis zum 19.07.2025 sollte wie bisher auf die OS-Plattform hingewiesen werden.
- Mit Ablauf des 19.07.2025 sollten alle Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des Plattformlinks auf Webseiten und auf der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur und sonstige Angaben. Entfernt werden müssen auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy und so weiter
- Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen mit Wirkung zum 20.07.2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag und damit die Verpflichtung trotz geänderte Rechtslage fortbestehen.