Petition gegen Abmahnmissbrauch

Die IHK Nord Westfalen appelliert an ihre Mitgliedsunternehmen, die Online-Petition „Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“ (Nr. 77180) an den Deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Die Petition beinhaltet Forderungen der Wirtschaft, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen, um missbräuchliche Abmahnungen unseriöser Marktteilnehmer einzudämmen. ​​​​​​​
Abmahnungen sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen. Sie ermöglichen bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen. Dieses Instrument wird jedoch immer häufiger von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten als Einkommensquelle missbraucht. Immer mehr Unternehmen werden abgemahnt, oftmals aufgrund geringfügiger Formfehler auf ihren Internetseiten oder Onlineshops. Insbesondere Existenzgründer und Kleinunternehmer sind betroffen und können die Konsequenzen eines Rechtsstreits häufig nicht tragen. Durch die drohenden hohen Geldforderungen sind viele Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Existenz bedroht.
Bislang hat der Gesetzgeber keine Mittel ergriffen, um den Missbrauch im Abmahnwesen wirksam einzugrenzen. Darum engagiert sich die IHK-Organisation unter dem Motto „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!" gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft dafür, das Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung anzupassen.
Die Petition wurde von einer Bonner Unternehmerin eingereicht, die im vergangenen Jahr wegen einfacher Rechtsfehler von einem Verein abgemahnt worden war. Um diese Form des Abmahn-Unwesens zu bekämpfen unterstützen die Industrie-und Handelskammern die Petition und empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen diese mitzuzeichnen.
Denn nur wenn bis zum 24. April 2018 50.000 Personen die Petition unterstützen, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit in öffentlicher Sitzung befassen.