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Was ist die Vollversammlung, was das Präsidium?

Das oberste Entscheidungsgremium der IHK ist die Vollversammlung.
Alle sechs Jahre wird die Vollversammlung gewählt.
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, entscheidet über den IHK-Haushalt und über die Beitragsordnung.
Sie richtet Ausschüsse ein, bestellt den IHK-Hauptgeschäftsführer und wählt das Präsidium.
Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Präsident.
Der Präsident, der Ehrenpräsident und zehn Vize-Präsidenten gehören zum Präsidium.
Die Mitglieder des Präsidiums werden alle drei Jahre von der Vollversammlung neu gewählt.
Mit dem IHK-Hauptgeschäftsführer bereiten sie die Beschlüsse der Vollversammlung vor.
Alle Mitglieder der Vollversammlung und des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich und bekommen kein Geld dafür.