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Incoterms® – Internationale Handelsklauseln

Bei den Incoterms® handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms® haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Mithilfe der Incoterms® kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Vertragsparteien vermindert werden. 

Die elf Klauseln im Überblick

Die Incoterms® 2020 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms® 2010. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert.
EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Die Einteilung der Incoterms®

Die Incoterms® lassen sich in zweierlei Hinsicht einteilen:

Einteilung nach Transportarten

Die Incoterms® lassen sich in zwei Arten des Transports aufteilen:
  • Klauseln, die für jede Art des Transportmittels gelten sind: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP.
  • Schiffsklauseln, die nur für den Schiffstransport und/oder den Binnenschifffahrtstransport gelten sind: FAS, FOB, CFR, CIF.

Einteilung nach der Art der Abwicklung

Die Einteilung erfolgt in vier Gruppen:
  • Gruppe E - Abholklausel (EXW)
  • Gruppe F - Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB)
  • Gruppe C - Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT,CIP)
  • Gruppe D - Ankunftsklauseln (DAP, DPU, DDP)
Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahrübergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.

Haupt- und Nebenfunktionen der Incoterms

Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms®. Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.
Im Rahmen ihres Regelungsbereichs regeln die Incoterms® hauptsächlich,
  • welche Verpflichtungen jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss;
  • welche Kosten jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat;
  • wer welches Risiko abdeckt.
Daneben wird geregelt,
wer die Warendokumente beschaffen muss, wer dafür die Kosten trägt und wer einen eventuell entstehenden Zoll zu zahlen hat;
  • wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat;
  • wer für wen die Ware versichern und wer dafür die Kosten übernehmen muss;
  • wer den anderen Partner, wann und worüber informieren muss;
  • wer die Warenprüfung machen und wer die Kosten dafür übernehmen muss;
  • wie die Ware verpackt werden und wer die Verpackung zahlen muss.

Die wichtigsten Neuerungen durch die Fassung 2020

Die aktualisierte Fassung der Incoterms® enthält einige Anpassungen und Änderungen.
  • Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss.
  • Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung
  • Übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
  • Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an
  • Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der  Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln passen das Regelwerk an die neuen, globalen Handelspraktiken an.