Leitfaden für deutsche Exporteure bei der aktuellen US-Handelspolitik

Effiziente Vertragsgestaltung und Lieferbedingungen

Incoterms

Im Verhandlungsstadium mit US-amerikanischen Geschäftspartnern sollten deutsche Exporteure den Incoterm DDP (Delivered Duty Paid) vermeiden. Grund: Bei Anwendung von DDP trägt der Exporteur sämtliche Zollbelastungen sowie das Risiko möglicher Zollerhöhungen in den USA. Dadurch können unvorhersehbare Mehrkosten entstehen, die besser beim US-Importeur verbleiben sollten.

Trennung von Software und Hardware

  • sinnvoll zu optimieren, um Zollzahlungen zu senken
  • Software selbst ist zollfrei, während der Datenträger oder das Gerät verzollt wird.
  • Wird Software auf einem Datenträger oder in einer Maschine versendet, wird die gesamte Sendung als Ware behandelt.
  • Um die Zollkosten zu minimieren, sollten die Werte für Software und Trägermedium auf der Handelsrechnung getrennt ausgewiesen werden.
  • Dadurch wird nur der Datenträger verzollt, sofern die Zollbestimmungen des Ziellandes dies zulassen.

Beschaffung von Vorprodukten

  • Ursprung der Ware ist zu ermitteln, da sich die Höhe der Zollsätze nach dem Ursprungsland richtet, nicht nach dem Lieferland wie zum Beispiel: EU 15 %, China 30 %, Vietnam 20 %.
  • Beim Einkauf von Stahl- und Aluminiumwaren ist zu beachten, dass der Ort des Schmelzens und des Gießens nachweisbar ist (z. B. über Mill-Test-Zertifikate).
  • Fehlen diese Nachweise, können die Waren als russische Vorprodukte eingestuft werden, wodurch von Strafzöllen bis 200% anfallen würden.
  • Bereits beim Einkauf Ursprungsnachweise anfordern, da diese für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHK benötigt werden.

Vorerwerberpreise (First Sale)

  • Anders als in der EU kann in den USA ein früherer Transaktionswert für die Zollbemessung angesetzt werden.
  • Normalerweise wird der Zollwert auf Basis des Transaktionswerts berechnet (Preis, den der Importeur tatsächlich zahlt).
  • Wenn jedoch bereits frühere Transaktionen mit der Wareerfolgt sind, kann ein niedrigerer Preis als Bemessungsgrundlage verwendet werden
  • Dadurch reduziert sich der Zollwert, als auch die Zollabgabe, ohne dass Änderungen an der Lieferkette erforderlich sind

Befreiung von Zöllen bei Ware mit US-Anteilen

  • Enthält eine Ware US-Vorprodukte mit einem Wertanteil von mehr als 20 %, kann der Zellwert entsprechend gesenkt werden.
  • Dadurch reduzieren sich die zu zahlenden Zollabgaben.
  • Wichtig: Die genaue Kenntnis und Dokumentation der Ursprungsanteile ist entscheidend, um diese Regelung nutzen zu können.

Einfuhr in die USA

Bemessungsgrundlage FOB

  • In den meisten Ländern wird der Zollsatz auf den Grenzübergangspreis berechnet.
  • Die USA hingegen berechnen Zölle in der Regel auf Basis des FOB-Werts (Free on Board), maßgeblich ist der Warenwert beim Verladen im Exporthafen, wobei die Transportkosten über den Atlantik nicht zollpflichtig sind.
  • Vorteil: Reduzierung der Zollbelastung, da Übersee-Transportkosten unberücksichtigt bleiben.

Zolltarifnummer ermitteln

  • EU: 8-stellige KN-Nummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • USA: 10-stelliger HTS-Code (entscheidend für Zollsätze und Einfuhrregeln)
  • Tipp: HTS-Codes über die USITC-Datenbank recherchieren
  • Besonderheit: Produkte mit Stahl- oder Aluminiumanteilen können als Derivate eingestuft werden, sodass für den Materialanteil ein 50 % Strafzoll anfällt; ohne separate Ausweisung kann sogar das gesamte Produkt mit 50 % Zoll belegt werden.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammern (IHK)

  • Unterstützung bei Ursprungszeugnissen und Exportdokumentation
  • IHK Nord Westfalen, Abteilung „International, Zoll und Dokumente“ als Ansprechpartner

Deutsche Auslandshandelskammern (AHK)

  • Praxisnahe Unterstützung beim Markteintritt
  • Speziell: AHK USA als wichtige Anlaufstelle für deutsche Unternehmen

Speditionen und Customs Broker

  • Unterstützung bei der operativen Abwicklung
  • Erfahrung im Umgang mit US-Zollverfahren

Allgemeine Tipps für Unternehmen im Hinblick auf die US-Handelspolitik

  • Regelmäßige Aktualisierung: US-Zoll- und Handelspolitik kann sich kurzfristig ändern (z. B. Strafzölle, Sanktionslisten), somit die aktuelle Entwicklungen laufend verfolgen.
  • Flexibilität einplanen: Liefer- und Vertragsgestaltung so aufsetzen, dass Anpassungen bei Zöllen oder Handelsbeschränkungen möglich bleiben.
  • Enge Abstimmung mit Partnern: Frühzeitig mit US-Importeuren oder Spediteuren und kommunizieren, um auf Änderungen schnell reagieren zu können.
  • Ursprungsnachweise sichern: Exakte Dokumentation der Lieferketten erleichtert die Reaktion auf neue Zollregelungen; Ursprungsnachweise bereits beim Einkauf anfordern, da diese für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHK benötigt werden.
  • Kosten regelmäßig kalkulieren: „Landed Cost“-Berechnungen in Szenarien durchführen, um Auswirkungen möglicher Zollerhöhungen oder Änderungen beim Ursprung abschätzen zu können.