Übersetzen und Dolmetschen
In der internationalen Geschäftswelt sind präzise und professionelle Sprachmittlungen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Ob bei Vertragsverhandlungen, technischen Dokumentationen oder juristischen Verfahren – Übersetzer und Dolmetscher sorgen dafür, dass Ihre Botschaften weltweit korrekt verstanden werden. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema „Übersetzen & Dolmetschen“ für Unternehmen mit globaler Ausrichtung.
Übersetzen vs. Dolmetschen – Was ist der Unterschied?
Übersetzen bezeichnet die schriftliche Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere. Dabei geht es um mehr als nur Wort-für-Wort-Übersetzung: Fachübersetzer achten auf Terminologie, kulturelle Nuancen und branchenspezifische Anforderungen.
Dolmetschen ist die mündliche Übertragung gesprochener Sprache – etwa bei Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen. Hier sind schnelle Auffassungsgabe, sprachliche Präzision und interkulturelle Kompetenz gefragt. Je nach Einsatzszenario kommen unterschiedliche Dolmetschformen zum Einsatz:
- Konsekutivdolmetschen: Der Sprecher macht Pausen, während der Dolmetscher das Gesagte abschnittsweise überträgt – ideal für kleinere Meetings.
- Simultandolmetschen: Die Übertragung der Verdolmetschung erfolgt nahezu zeitgleich, meist über Mikrofon und Kopfhörer – geeignet für Konferenzen und Großveranstaltungen.
- Flüsterdolmetschen (Chuchotage): Eine Form des Simultandolmetschens für Einzelpersonen oder Kleingruppen, bei der der Dolmetscher leise ins Ohr spricht.
- Stegreifübersetzen: Spontane mündliche Übersetzung eines schriftlichen Textes – oft in informellen oder zeitkritischen Situationen.
Beglaubigte Übersetzungen & Beeidigte Sprachmittler
Für rechtlich relevante Dokumente – etwa Handelsregisterauszüge, Verträge oder Urkunden – benötigen Unternehmen oft beglaubigte Übersetzungen. Diese dürfen ausschließlich von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern angefertigt werden.
Beeidigte Dolmetscher sind Personen, die durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung befugt sind, mündliche Sprachübertragungen in rechtlich relevanten Situationen wie Gerichtsverhandlungen, Behördenterminen oder notariellen Vorgängen zuverlässig, neutral und rechtsverbindlich zu dolmetschen.
Diese Fachkräfte sind durch ein Gericht oder eine Behörde zur Erstellung rechtsverbindlicher Sprachmittlung ermächtigt. Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes bzw. dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt den dortigen Anforderungen.
Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen führt die Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen auf, die für die Arbeit bei Gerichten, Behörden und Notaren allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt worden sind. Sie kann eine Hilfe sein, wenn Sie auf der Suche nach Unterstützung bei Sprachübertragungen sind. Der allgemeinen Beeidigung bzw. Ermächtigung und öffentlichen Bestellung geht nach den einzelnen Landesgesetzen regelmäßig eine Überprüfung der fachlichen Eignung voraus.
Legalisationen & Apostillen – Internationale Anerkennung von Dokumenten
Bei der Verwendung von Dokumenten im Ausland ist häufig eine Legalisation oder Apostille erforderlich. Diese Verfahren bestätigen die Echtheit eines Dokuments und seiner Übersetzung:
- Eine Legalisation kann vonnöten sein, wenn eine deutsche öffentliche Urkunde im Ausland verwendet werden soll – es sei denn, ein Abkommen ersetzt sie durch eine Apostille. Ob dies erforderlich ist, klärt die ausländische Stelle. Die Legalisation erfolgt durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Staates in Deutschland.
- Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören. Die „Haager Apostille“ ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als die Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, nach festgelegtem Muster des zugrundeliegenden Haager Übereinkommens erteilt.
Wichtig: Die Apostille oder Legalisation bezieht sich auf das Originaldokument – eine beglaubigte Übersetzung muss ggf. separat bestätigt werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Anforderungen des Ziellandes informieren. Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zu finden.
So finden Sie qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher
Für Unternehmen ist die Auswahl kompetenter Sprachmittler entscheidend. Hier einige bewährte Wege:
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen: Datenbank über alle öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland.
- Berufsverbände bieten Suchportale nach Sprache und Fachgebiet:
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V.
- Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V.
- Fachverband der Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland (FDÜD)
- Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V.
- AIIC Deutschland - Association internationale des interprètes de conférence (Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher)
- Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V.
- Übersetzungsbüros stellen Dienstleistungen qualifizierter Fachübersetzer und Dolmetscher bereit und übernehmen das professionelle Projektmanagement für anspruchsvolle und mehrsprachige Übersetzungsprojekte.