Informationen und Fragebogen Patentsprechtag

Patentanmeldung

Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Das Patent er leichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen). Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Gebrauchsmusteranmeldung

Technische Erfindungen können als Gebrauchsmuster schnell geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.
  • Im Eintragungsverfahren werden die formellen Schutzvoraussetzungen (z. B. technische Erfindung?) geprüft.
  • Die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit werden erst im Streitfall geprüft.
Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Design

Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen herstellbaren Erzeugnissen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes. Jedes Design muss zeichnerisch oder per Foto eingereicht werden. Die Kosten der Anmeldung beim DPMA für bis zu 10 Designs kostet 70 € (online 60 €). Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Marke (Wortmarke/Wort-Bildmarke)

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. Ohne Logo = Wortmarke, mit Logo = Wort- Bildmarke. Die Kosten der Anmeldung beim DPMA betragen 300 Euro. Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Tipps

Sie können über die Recherchefunktion des Deutschen Patent- und Markenamts selbständig herausfinden, ob Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design bereits angemeldet wurden. Bei technischen Erfindungen empfiehlt sich ein professioneller Rechercheur.
Die Anmeldung kann jeder selbständig machen und wäre kostengünstiger als ein Patentanwalt. Aber jedes Wort im Text ist wichtig: Beispiel: „Teil A und Teil B werden durch eine Schraube verbunden.“ Nimmt die dritte Partei statt einer Schraube einen Nagel oder einen Splint, darf sie das. Der Patentinhaber hat die Erfindung nur unter Nutzung einer Schraube geschützt. Richtiger wäre gewesen: „Teil A und Teil B werden durch ein Befestigungselement verbunden.“ Es empfiehlt sich daher, die Anmeldung von einem erfahrenen Patentanwalt durchführen zu lassen. Wir empfehlen außerdem, keine textlichen Entwürfe einzureichen. Das Einlesen, Prüfen und Anpassen eines Textes dauert länger und jede Stunde kostet. Notwendig ist das Hinzuziehen eines Anwalts aus rechtlichen Gründen aber nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Beauftragen Sie eine Kanzlei in Ihrer Region. Es gibt immer mal Fragen, die in einem persönlichen Gespräch besser geklärt werden können als elektronisch oder telefonisch.
Die Anmeldegebühren sind immer aktuell auf der Homepage des Deutschen Patent- und Marken Amtes.
(Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt)