Innovation und Technologie

Patent, Gebrauchsmuster und Marke

IHK-Erfindersprechtag

Egal, ob es um technische Erfindungen geht, um das Logo für das eigene Unternehmen oder um die Gestaltung neuer Produkte: Viele, die kreativ tätig sind, fragen sich, wie sie ihr geistiges Eigentum schützen können. Möglichkeiten dazu bieten gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente, Marken und Gebrauchsmuster. 
Fragen dazu beantworten erfahrene Patentanwälte beim IHK-Erfindersprechtag, der rollierend in Münster, Gelsenkirchen und Bocholt stattfindet.
Teilnehmende können in kostenfreien Einzelgespräche von etwa 30 Minuten ihre Fragen mit dem Patentanwalt klären. Die Beratung steht allen offen – die IHK-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung. Aktuelle Termine können im Veranstaltungskalender der IHK unter dem Suchbegriff “Erfindersprechtag” eingesehen werden.

Patentanmeldung

Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Das Patent erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen). Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Gebrauchsmusteranmeldung

Technische Erfindungen können als Gebrauchsmuster schnell geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. 
  • Im Eintragungsverfahren werden die formellen Schutzvoraussetzungen (z. B. technische Erfindung) geprüft. 
  • Die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit werden erst im Streitfall geprüft. 
Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt

Design

Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen herstellbaren Erzeugnissen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes. Jedes Design muss zeichnerisch oder per Foto eingereicht werden. Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Marke (Wortmarke/Wort-Bildmarke)

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. Ohne Logo = Wortmarke, mit Logo = Wort- Bildmarke. Ausführliche Infos gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt

Tipps

Sie können über die Recherchefunktion des Deutschen Patent- und Markenamts selbständig herausfinden, ob Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design bereits angemeldet wurden. Bei technischen Erfindungen empfiehlt sich eine professionelle Unterstützung. 
Die Anmeldung kann jeder selbständig durchführen, allerdings empfiehlt es sich einen erfahrenen Patentanwalt hinzuzuziehen.  
Beauftragen Sie eine Kanzlei in Ihrer Region. Es gibt immer mal Fragen, die in einem persönlichen Gespräch besser geklärt werden können als elektronisch oder telefonisch. 
Die Anmeldegebühren sind immer aktuell auf der Homepage des Deutschen Patent- und Marken Amtes.
(Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt)