Innovation und Technologie

CE-Kennzeichnung

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Inhalten um eine zusammenfassende Darstellung handelt, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Bedeutung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung gewährleistet den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen). Dieses Zeichen beweist, dass Ihr Produkt geprüft wurde und alle EU-weit gültigen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es gilt für alle Produkte, die in- oder außerhalb des  europäischen Wirtschaftsraums hergestellt und im europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden. In diesem Zusammenhang hat die EU für eine Anzahl von Produkten Richtlinien erlassen. Diese wurden in den Mitgliedstaaten in verbindliche Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Die Richtlinien besitzen jedoch keinerlei Auskunft über die technischen Details des Produkts. Sie enthalten nur verbindliche grundlegende Anforderungen. Die technischen Details sind in zugeordneten und in Europa harmonisierten Normen (EN-Normen) festgelegt.
Um auf Ihrem Produkt eine CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen, müssen Sie eine technische Dokumentation vorlegen, die beweist, dass Ihr Produkt alle EU-weit geltenden Anforderungen erfüllt. Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität mit allen Anforderungen zuständig. Trägt Ihr Produkt bereits die CE-Kennzeichnung, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Händlern und/oder Importeuren alle erforderlichen Unterlagen zu dieser Kennzeichnung vorlegen.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch „Made in Europa“. Es ist kein Qualitätssiegel. Es ist als Marktzulassungszeichen zu verstehen und zeigt den zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Auch importierte Produkte, die in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer der harmonisierten Richtlinien fallen, müssen gekennzeichnet werden.

Wer ist verantwortlich?

Hersteller

Der Hersteller trägt für den Entwurf, die Produktion, die Zweckbestimmung und die Kennzeichnung des Produkts sowie für die Gestaltung der Begleitpapiere in Form von Gebrauchs- und Montageanweisungen die Gesamtverantwortung. Durch ihn wird die CE-Kennzeichnung angebracht und die EU-Konformitätserklärung ausgestellt. Bei Produkten mit einem hohen Risiko für die Öffentlichkeit zum Beispiel bei Druckbehälter oder Aufzügen wird eine Konformitätsbewertung einer notifizierten Stelle benötigt. Durch die Anbringung des CE-Kennzeichens auf dem Produkt beziehungsweise der Verpackung wird die Konformität auch nach außen sichtbar gemacht.
Lässt eine juristische Person des Binnenmarkts in einem Drittland Produkte herstellen oder kauft dort Produkte ein, die unter dem eigenen Namen in den Gemeinschaftsmarkt eingeführt und in den Verkehr gebracht werden, schlüpft diese Person in die Rolle des Herstellers, ist in dem Gemeinschaftsmarkt für das Produkt verantwortlich und haftet dafür. Die Person hat die Aufgaben des Herstellers in Form von Dokumentationsvorhaltungen, korrekter Kennzeichnung und Haftung zu übernehmen.

Importeur

Hersteller sind für die Erfüllung der Anforderungen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich, Importeure dagegen müssen sich vergewissern, dass die von ihnen verkauften Produkte den relevanten Anforderungen entsprechen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht gefährden. Der Importeur muss prüfen, ob ein außerhalb der EU ansässiger Hersteller die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und ob die entsprechenden Unterlagen auf Anfrage erhältlich sind.

Händler

Händler müssen die gesetzlichen Anforderungen in ihren Grundzügen kennen und beispielsweise wissen, welche Produkte die CE-Kennzeichnung tragen müssen und welche Begleitunterlagen erforderlich sind. Außerdem sollten sie in der Lage sein, Produkte zu erkennen, die eindeutig nicht die Anforderungen erfüllen. Sie müssen gegenüber den nationalen Behörden beweisen können, dass sie die gebotene Sorgfalt haben walten lassen und über eine Erklärung des Herstellers oder des Importeurs verfügen, in der dieser bestätigt, dass er die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat. Sollte eine nationale Behörde Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen haben, muss der Händler sie in ihren Bemühungen unterstützen.

Wie erfolgt die Umsetzung der CE-Vorschriften in das nationale Recht?

Da es sich bei den CE-Vorschriften um europäische Richtlinien handelt, müssen diese durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies in der Regel über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen. Nähere Informationen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) finden Sie hier.

Welche Produkte müssen ein CE-Kennzeichen tragen?

Die Kennzeichnung ist generell obligatorisch. Der Hersteller ist jedoch zur Kennzeichnung verpflichtet, wenn sein Produkt in den Anwendungsbereich von einer oder mehreren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fällt, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen. Es ist also zu Beginn zu prüfen, unter welche Richtlinie das Produkt fällt. Zum Beispiel besteht die Kennzeichnungspflicht bei Maschinen, Druckgeräten und fast allen elektrischen oder elektronischen Geräten. Bitte beachten Sie, dass jeder Hersteller in eigener Verantwortung prüft, welche Richtlinie für sein Produkt verbindlich ist. Fällt das Produkt unter keine der Richtlinien, darf dies nicht mit der Kennzeichnung versehen werden.

Was ist zu tun, wenn die Prüfung ergeben hat, dass das Produkt gekennzeichnet werden muss?

Im nächsten Schritt wird das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt. Entweder der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter (dies kann jede schriftlich vom Hersteller bevollmächtigter natürliche oder juristische Person sein) muss im Anschluss die Konformitätserklärung nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens ausstellen. Anhand der Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach.
  1. Konformitätsbewertungsverfahren: Das Konformitätsbewertungsverfahren ist durch eine interne Dokumentation zu belegen, die in der Regel neben der Produktbeschreibung und der Betriebsanleitung eine Zusammenstellung der Anforderungen aus den Richtlinien, den Normen und weiteren Spezifikationen und eine Gefährdungsanalyse mit nachfolgendem Nachweis des Abbaus der Gefährdungen sowie eventuell vorhandene Nachweisberechnungen und Prüfberichte enthalten sollte. Ist der Nachweis positiv, so wird auf seiner Grundlage eine Konformitätserklärung ausgestellt. Diese berechtigt den Hersteller zum Anbringen der CE-Kennzeichnung. Die englischen Originaltexte aller Produktgruppen finden Sie bei der Europäischen Kommission.
  2. Technische Dokumentation: Der Hersteller muss technische Unterlagen zum Nachweis der Konformität des Produktes erstellen. 
  3. Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, das entweder von dem Hersteller oder seinem innerhalb des europäischen Raums Bevollmächtigten ausgestellt wird. Das Produkt muss alle Anforderungen der für das betreffende Produkt geltenden Harmonisierungsvorschriften der Union erfüllen. Darüber hinaus sind neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt, Informationen zu:
  • Alle angewandten Richtlinien
  • Produktdetails (Fabrikat, Typ, Los-, Chargen oder Seriennummer, Ursprung)
  • Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
  • präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
  • Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
  • Erklärung, dass der Hersteller und ggf. sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
  • Gegebenenfalls Angaben zur benannten Stelle
  • Gegebenenfalls Name und Anschrift der Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt
  • Gegebenenfalls zusätzliche Angaben (Qualität, Kategorie) anzugeben.

Was ist bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung zu beachten?

Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Produkt vor dem ersten Inverkehrbringen vom Hersteller oder seinem in der EU ansässigen Bevollmächtigten anzubringen, nachdem die Konformitätsbewertung fertig gestellt wurde, das heißt ein Produkt in den Markt zu bringen und sich erst dann im Laufe der Zeit um das Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung des Produktes zu kümmern, ist nicht gestattet. 
Nach der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle nach § 2 Nummer 20 (ProdSG), soweit diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Die Kennnummer ist entweder von der notifizierten Stelle selbst anzubringen oder vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten nach den Anweisungen der Stelle. Nach der CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls nach der Kennnummer kann ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen stehen, das auf ein besonderes Risiko oder eine besondere Verwendung hinweist. 
Das Erfordernis der guten Sichtbarkeit bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung leicht zugänglich sein muss. Denkbar ist zum Beispiel eine Anbringung an der Rückseite oder Unterseite des Produkts. Das Erfordernis der guten Sichtbarkeit bedeutet nicht notwendigerweise, dass die CE-Kennzeichnung sichtbar sein muss, bevor die Verpackung eines Produkts geöffnet wird, weil die Anbringung der CE-Kennzeichnung auch auf der Verpackung nur erforderlich ist, wenn dies in den einschlägigen Unionsrechtsvorschriften ausdrücklich verlangt wird. Eine Mindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Lesbarkeit erforderlich. Mehreren Rechtsvorschriften (220) zufolge kann bei kleinen Produkten oder Bauteilen jedoch auf die Mindestabmessungen der CE-Kennzeichnung verzichtet werden. 
Die CE-Kennzeichnung kann verschieden gestaltet sein ( zum Beispiel farblich, in fester Form/als Prägung), solange sie sichtbar und leserlich angebracht wird und die Proportionen eingehalten werden. 
Die Kennzeichnung muss ferner dauerhaft sein, sodass sie unter normalen Umständen nicht entfernt werden kann, ohne Spuren zu hinterlassen (in einigen Produktnormen ist zum Beispiel ein Abriebtest mit Wasser und Lösungsbenzin vorgesehen). Dies bedeutet jedoch nicht, dass die CE-Kennzeichnung Bestandteil des Produkts sein muss.
Eine missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung oder das Inverkehrbringen von Produkten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen, aber nicht gekennzeichnet sind, ist strafbar.

Darf ein Produkt weitere Zeichen neben dem CE-Kennzeichen tragen?

Das CE-Zeichen auf dem Produkt kann durch andere Zeichen wie zum Beispiel das GS-Zeichen ergänzt werden, wenn damit keine Gefahr der Verwechslung oder Irreführung verbunden ist.

CE-Tools

Harmonisierte Normen spielen eine große Rolle in Zusammenhang mit der Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Vereinfacht zusammengefasst wird ein Produkt als sicher betrachtet, wenn es hinsichtlich der relevanten Schutzziele den im EU-Amtsblatt gelisteten harmonisierten Normen entspricht. Dies stellt eine zentrale Voraussetzung dar, um ein Produkt in Verkehr bringen zu können. Während Hersteller die damit verbundenen Maßnahmen häufig in ihren Entwicklungsprozess integriert haben, sind unzählige - insbesondere kleinere - Importeure und sogenannte Quasi-Hersteller (Verkauf von Produkten unter eigenem Label) immer wieder mit veralteten oder unvollständigen EU-Konformitätserklärungen konfrontiert. Hieraus ergeben sich unter anderem Bußgeld-, Rückruf- sowie Haftungsrisiken.

Die Angabe veralteter harmonisierter Normen  kann ein Indiz für weitergehende Defizite im Kontext der Produktsicherheit sein. Durch Überprüfung der „Aktualität“ angegebener harmonisierter Normen mit Hilfe des CE-Tools können Unternehmen ohne tiefergehende Expertise in der komplexen Thematik ermitteln, ob Handlungsbedarf besteht und bei Bedarf zielgerichtet weiterführende Informations- und Beratungsangebote nutzen.

Auf politischer Ebene wurde die Vorgängerversion des CE-Tools unter anderem bei einem Workshop mit der Europäischen Kommission sowie bei der Deutschen Marktüberwachungskonferenz thematisiert. Hierbei konnte vermittelt werden, dass es bis auf Teilbereiche keiner grundsätzlichen Verschärfung von Produktvorschriften bedarf, sondern bei dieser schwer durchschaubaren Thematik ein Ausbau von Sensibilisierung und Hilfsmitteln notwendig ist, wodurch sich eine stärkere Selbstkontrolle entlang der Lieferketten ergibt.

Sie finden das CE-Tool unter www.cetool.ihk.de - für Hinweise danken wir Ihnen vielmals. Weitere virtuelle Angebote umfassen beispielsweise das Beratungs-Tool BerT sowie interaktive Checklisten zur Produktentwicklung oder zur Vollständigkeit von Konformitätserklärungen. Über die Landingpage www.produktentwicklung.ihk.de des baden-württembergischen Arbeitskreises Technologie werden bereits seit einigen Jahren verschiedene Shared Services als Online-Angebote für Unternehmen zur Verfügung gestellt.