Informationspflichten nach DSGVO

Verarbeitung von Daten von Sachverständigen

Informationspflichten gegenüber Antragstellern auf öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige gemäß Artikel 13.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Nord Westfalen ein.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK NW)
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251 707 0
Fax: 0251 707 325
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de

Kontakt zum behördlichen Datenschutzbeauftragten

Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 36702-51
E-Mail: jan.wildemann@ihk-nrw.de
lnternetseite

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung die gesetzliche Aufsichtspflicht der IHK NW Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK NW sowie im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK NW Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen, zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können. Ihre Daten werden zudem zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
  1. Durchführung der Antragsprüfung und gegebenenfalls spätere Aufsicht: Artikel sechs Absatz eins c Datenschutzgrundverordung (DSGVO) in Verbindung mit (i.V.m.) Paragraph (§) 36 Gewerbeordnung (GewO); §§ drei, fünf Absatz zwei, 19, 20 Sachverständigenordnung (SVO) der IHK NW
  2. Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der IHK NW „Wirtschaftsspiegel“: Artikel sechs Absatz eins Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ acht, 22 Absatz zwei SVO der IHK NW
  3. Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet: Artikel sechs Absatz eins Buchstabe a DSGVO (Einwilligung)
  4. Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potenzielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Artikel sechs Absatz eins e DSGVO.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Mitarbeiter des Teams Recht und Sachverständigenwesen der IHK NW
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK NW zur Zahlungsabwicklung
  • Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Artikel sechs Absatz eins Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § fünf Absatz zwei § 20 SVO.  
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Unabhängig vom Erfolg Ihres Antrages auf öffentliche Bestellung und Vereidigung werden die Daten spätestens 15 Jahre nach Erlöschen Ihrer öffentlichen Bestellung beziehungsweise nach Rechtskraft eines ablehnenden Bescheides gelöscht.    

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Nord Westfalen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 0251 707 0, Fax 0251 707 368, E-Mail: infocenter@ihk-nw.de.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Im Hinblick auf den unter „Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“ Punkt vier genannten Verarbeitungszweck ist Ihre vorherige Einwilligung erforderlich. Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK NW durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel sechs Absatz eins Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK NW.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK NW Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK NWdiese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK NW gemäß 23 SVO widerrufen.