Informationspflichten nach DSGVO

Verarbeitung von Daten für Prüfungen im Bereich Verkehr

Informationspflichten einwilligenden Personen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
für Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beziehungsweise der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV), der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV), der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) oder dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG).

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK Nord Westfalen zur Durchführung einer Prüfung nach den oben genannten Verordnungen bzw. Gesetz.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK NW)
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251 707 0
Fax: 0251 707 325
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 36702-51
E-Mail: jan.wildemann@ihk-nrw.de
lnternetseite

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verarbeitungszwecke sind:
  • Abwicklung der oben genannten Prüfungen (einschließlich Prüfungsergebnis, Ausstellung von Zweitschriften und Verweise, Bewertung von Freistellungsanträgen),
  • Führen eines Verzeichnisses über alle durch die Industrie- und Handelskammern festgestellten Prüfungsergebnisse/ausgestellten Bescheinigungen.
Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Durchführung der Prüfungen verarbeitet.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel sechs Absatz eins Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der nach der im Anmeldeformular genannten Prüfungsordnung/Satzung erhoben.
Rechtsgrundlagen:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß Paragraph (§) vier Absatz sieben in Verbindung mit (i.V.m.) § fünf Absatz eins PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW,
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § drei Absatz sechs Nr. eins GüKG i.V.m. § fünf Absatz sechs, § sechs GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW,
  • Prüfungen (Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer): gemäß § fünf Absatz zwei Seite drei Nr. eins GGBefG i.V.m. § sieben GbV sowie der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK NW,
  • Prüfung (Berufskraftfahrer): gemäß § acht Absatz zwei BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK NW

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden an:
  • Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK NW zur Zahlungsabwicklung,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter der IHK NW,
  • gegebenenfalls andere IHKs im Rahmen einer möglichen Verweisung,
  • Prüfungsausschussmitglieder,
  • gegebenenfalls an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung
weitergegeben. 
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen
  • Personenverkehr: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre,
  • Gefahrgutbeauftragte: ein Jahr im Original, Niederschrift sechs Jahre,
  • Gefahrgutfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift sechs Jahre,
  • Berufskraftfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre,
  • Güterkraftfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre
aufzubewahren. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber, Ihre Fahrschule oder Ihr Bildungsträger Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschrän-kung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Gegen die Datenverarbeitung aufgrund des Vertrags besteht kein Widerspruchsrecht.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK NW, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 0251 707 0, Fax 0251 707 368, E-Mail: infocenter@ihk-nw.de.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § vier Absatz sieben i.V.m. § fünf Absatz eins PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § drei Absatz sechs Nr. eins GüKG i.V.m. § fünf Absatz sechs, § sechs GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW
  • Gefahrgutbeauftragtenprüfung: gemäß § fünf Absatz zwei Seite drei Nr. eins GGBefG i.V.m. § sieben GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW
  • Gefahrgutfahrerprüfung: gemäß § fünf Abs. zwei Seite drei Nr. eins GGBefG i.V.m. § sieben GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK NW
  • Berufskraftfahrerqualifikation: gemäß § acht Absatz zwei BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK NW
Die IHK NW benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Schulung zu bearbeiten. 
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.