Informationspflichten nach DSGVO

Verarbeitung von Daten von Teilnehmern der Gaststättenunterrichtung

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe gemäß  Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Artikel 14 DSGVO.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK Nord Westfalen, die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251 707 0
Fax: 0251 707 325
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de

Kontaktdaten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten

Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 36702-51
E-Mail: jan.wildemann@ihk-nrw.de
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Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Unterrichtung im Gaststättengewerbe durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel sechs Absatz eins Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit Paragraph (§) vier Absatz eins Nr. vier Gaststättengesetz in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK NW zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Abwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK Nord Westfalen
  • den Referenten, der die Unterrichtung durchführt.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Nach Abschluss der Unterrichtung wird die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.  

Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK NW, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 0251 707 0, Fax 0251 707 368, E-Mail: infocenter@ihk-nw.de
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424 0
Fax: 0211 38424 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § vier Absatz eins Nr. vier Gaststättengesetz in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe. Die IHK NW benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie an der Unterrichtung nicht teilnehmen und Ihnen kann kein Nachweis ausgestellt werden.