Formale Schritte einer Gründung

Bevor Sie Ihr Gründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, sind eine Reihe von formalen Schritten zu tun. Die Tabelle zeigt, wo was durch wen zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wo? Was? Wer?
Anmeldung direkt beim Finanzamt Freiberufliche Selbstständigkeit (gem. §18 EstG)
Sie;
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist binnen eines Monats elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
Gewerbeamt
Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben

Die Daten einer Gewerbeanmeldung*) werden an die mit +) gekennzeichneten Institutionen übermittelt.
Gewerbeanmeldung*)
Zum Teil gelten Erlaubnis- und Überwachungspflichten:
  • im Handwerk (siehe unten)
  • in Industrie, Handel und Dienstleistungen: unter anderem Handel mit bestimmten Produkten, Makler, Bauträger, Finanzdienstleister, Versteigerer, Bewachungs-, Gast-, Verkehrs-, Reisegewerbe
Sie;
eine Datenübermittlung durch das Gewerbeamt entbindet Sie nicht von Ihren weiteren Pflichten!
Finanzamt +)
abhängig vom Sitz des Betriebes
  • Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
  • Im Broschürenservice der Finanzverwaltung NRW ist die Broschüre "Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer" zum Download hinterlegt. Erläuterungen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt es auf Seite 41.
Sie;
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist binnen eines Monats elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
Handwerkskammer +) Eintragungspflicht, sofern ein Handwerk gemäß HWO betrieben wird. Für einige Gewerke ist eine Meisterprüfung erforderlich Sie; Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Industrie- und Handelskammer +) Anmeldung, sofern ein Gewerbe betrieben wird, das kein Handwerk ist Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Statistisches Landesamt +) Statistische Erfassung Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Berufsgenossenschaft +)
  • Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern (auch Freiberufler) und Bauherren gemäß § 192 SGB VII binnen einer Woche
  • Persönliche Versicherung für Unternehmer ist branchenabhängig entweder Pflicht oder freiwillig. Freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden.
Sie
Bundesagentur für Arbeit Wenn Sie Mitarbeiter einstellen: Beantragung einer Betriebsnummer mit online-Antrag über den Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit
Sie
Weitere Sozialversicherungsträger
(Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung)
  • Pflichtversicherung (für Mitarbeiter, teilweise auch für Unternehmer) oder
  • freiwillige Versicherung (teilweise für Unternehmer)
Sie
Handelsregister
beim zuständigen Amtsgericht
Sofern Sie eine Eintragung wünschen, aber unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht. Sie; über Ihren Notar
Fachverband Sofern Sie dort Mitglied werden wollen: freiwillige Anmeldung
Sie
*) Dies gilt sinngemäß für jede Art der Gewerbeanzeige – also auch für eine Um- oder Abmeldung