IHK Nord Westfalen

Überblick Fristen

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Fristen der verschiedenen Corona-Maßnahmen. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich. Sie sollten rechtzeitig beantragt werden. Der 30. September 2024 gilt als Nachfrist nur für Prüfende Dritte, wenn vorher Fristverlängerung beantragt wurde.

Soforthilfe
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
März bis August 2020
abgelaufen
31.10.2021
30.11.2023
  • Bemerkung: Förderzeitraum max. drei Monate abhängig vom Antragszeitpunkt
Informationen zum Rückmeldeverfahren und zum Schlussbescheid gibt es von der Landesregierung NRW hier.
Überbrückungshilfe I
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Mai bis August 2020
abgelaufen
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
Überbrückungshilfe II
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
September bis Dezember 2020
abgelaufen
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
November- /Dezemberhilfe
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
November bis Dezember 2020
abgelaufen
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
Überbrückungshilfe III (Ü III)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
November 2020 bis Juni 2021
31.10.2021
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH zu wechseln
Neustarthilfe (NSH)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Januar bis Juni 2021
31.10.2021
31.12.2021 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte)
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü III zu wechseln
Überbrückungshilfe III Plus (Ü III Plus)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Juli bis Dezember 2021
31.03.2022
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH Plus zu wechseln
Neustarthilfe Plus (NSH Plus)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Juli bis Dezember 2021
31.03.2022
30.06.2022 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte)
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü III Plus zu wechseln
Überbrückungshilfe IV (Ü IV)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Januar bis Juni 2022 
15.06.2022  
30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
 6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH 2022 zu wechseln
Neustarthilfe 2022 (NSH 2022)
Förderzeitraum
Frist Antragstellung
Frist Rückmeldung
Frist Rückzahlung
Januar bis Juni 2022 
15.06.2022  
30.09.2022 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte)
6 Monate nach Schlussbescheid
  • Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü IV zu wechseln
Informationen zur Rückmeldung und zu den Schlussbescheiden von der Bundesregierung gibt es hier.