Coronavirus

Härtefallhilfe NRW

Mit der Härtefallhilfe NRW sollen Unternehmen mit Hauptsitz in NRW unterstützt werden, die in besonderem Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind und bei denen die Corona-Hilfsprogramme des Bundes, der Länder und der Kommunen im Einzelfall aufgrund besonderer Fallkonstellationen nicht greifen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Sachverhalte aufgeführt. Detaillierte Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Wer kann die Härtefallhilfe NRW beantragen?

Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, können die Härtefallhilfe NRW zur Milderung pandemiebedingter besonderer Härten erhalten, wenn 
  1. in allen bestehenden Hilfsprogrammen keine Antragsberechtigung gegeben ist und dies im Zusammenhang mit einer pandemiebedingten besonderen Härte steht, 
  2. eine außerordentliche Belastung zu tragen ist, die absehbar die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht,
  3. der Unternehmensfortbestand mit Gewährung der Härtefallhilfe NRW nachhaltig gesichert ist.
Nicht antragsberechtigt sind: 
  • Unternehmen, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden,
  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, 
  • Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz, 
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU-Definition) und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
  • Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb,
  • öffentliche Unternehmen. 
Ausgeschlossen sind darüber hinaus Antragstellende, deren pandemiebedingte besondere Härte bereits durch den Einsatz vorhandener liquider Eigenmittel oder aus Versicherungsleistungen abgewendet werden konnte oder kann.
Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam stellen. 

Für welchen Zeitraum wird die Härtefallhilfe NRW gewährt?

Die Härtefallhilfe NRW wird analog zur Überbrückungshilfe III, III Plus und IV für die Monate November 2020 bis März 2022 gewährt. Für bestimmte Branchen gelten Sonderregelungen.

Was ist die maximale Förderhöhe?

Betroffene Unternehmen können i.d.R. bis zu 100.000 Euro erhalten. Anträge sind erst ab einem Antragsvolumen von 5.000 Euro möglich. 

Wie wird die Förderhöhe berechnet und wer entscheidet über den Antrag?

Die Höhe der Härtefallhilfe NRW richtet sich nach den jeweils erstattungsfähigen Fixkosten analog zu den Regelungen der Überbrückungshilfe III, III Plus und IV.
Eine Härtefallkommission entscheidet im Einzelfall über die tatsächlich zu gewährende Förderhöhe. 
Beihilferechtliche Regelungen sind zu beachten.

Wie können Anträge gestellt werden?

Die Härtefallhilfe NRW kann nur im digitalen Verfahren über prüfende Dritte, das heißt Steuerberater(innen), Wirtschaftsprüfer(innen), vereidigte Buchprüfer(innen) sowie Rechtsanwälte/-innen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April .2022. 

Gibt es eine Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen?

Bei Fragen zu den Corona-Hilfsprogrammen in Nordrhein-Westfalen und der Härtefallhilfe im Speziellen können Sie sich auch an die Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen unter +49 211-7956 4996 wenden.