Finanzierungsformen

Mitarbeiterbeteiligung

Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, dauerhafte oder zeitlich befristete Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Die Beteiligung kann für beide Seiten aus verschiedenen Gründen interessant sein. Vorteile für den Arbeitgeber sind in der Regel mehr Kostenbewusstsein und höhere Produktivität. Auch die stärkere Mitarbeiterbindung ist in Zeiten von Fachkräftemangel nicht zu unterschätzen. Für die Arbeitnehmer werden die Modelle häufig so konzipiert, dass nur zusätzliche Vergütungsbestandteile die Beteiligung bilden und daraus sich zum Beispiel Zinserträge ergeben oder Ausschüttungen vom Unternehmensergebnis vorgenommen werden.
Die Beteiligung kann in Form von Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Dazu gehören Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, stille Gesellschaften, indirekte Beteiligungen, GmbH-Anteile, Belegschaftsaktien und Aktienoptionspläne. In Abhängigkeit vom gewählten Modell können mit einer Kapitalbeteiligung auch Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte verbunden sein.

Belegschaftsaktie

Die Mitarbeiter erhalten Aktien ihres Unternehmens zum Sonderpreis und können sie später an der Börse verkaufen. Über die Kursentwicklung partizipieren die Mitarbeiter sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten. Bei Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind, muss ein externer Prüfer regelmäßig den Kurs bestimmen. Geeignet für kleine Aktiengesellschaften und Börsenkandidaten.

Direkte Stille Beteiligung

Die Mitarbeiter übernehmen stille Anteile des Unternehmens und sind unmittelbar sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Sie haben kein Mitspracherecht aber ein Informations- und Kontrollrecht. Wenn die Einlagen der Mitarbeiter länger als sechs Jahre in der Firma verbleiben, können sie als Eigenkapital angerechnet werden. Geeignet für Familienbetriebe, die den Mitarbeitern nur begrenzte Rechte einräumen wollen.

Indirekte Stille Beteiligung

Bei einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung wird eine Beteiligungsgesellschaft zwischen Mitarbeiter und Unternehmensleitung dazwischengeschaltet. Diese Beteiligungsgesellschaft fungiert als Mittler und Sammelstelle und leitet das gebündelte Kapital an das Unternehmen weiter. Erfolgsbeteiligungen der Mitarbeiter werden in der Regel durch eine variable Vergütung oder ein fixes Entgelt umgesetzt. Diese Erfolgsbeteiligungen werden jedoch oft an Unternehmensgewinne, Leistungen und Wertsteigerungen gekoppelt. Dies erlaubt dem Unternehmen zwar eine leistungsgerechte Bezahlung, bedeutet aber auch eine Weitergabe des unternehmerischen Risikos an die Mitarbeiter.

Genussrecht

Die Mitarbeiter leihen ihrer Firma Geld und werden dafür am jährlichen Gewinn oder Verlust beteiligt. Sie haben keinerlei Recht auf Mitsprache, Information oder Kontrolle. Geeignet für Familienbetriebe, die allein entscheiden wollen.

Mitarbeiter-Darlehen

Die Mitarbeiter geben ihrem Unternehmen als Fremdkapitalgeber befristeten Kredit, der gegen Insolvenz abgesichert werden muss. Der Zinssatz ist entweder festgesetzt oder gewinnabhängig. Die Mitarbeiter haben kein Mitspracherecht. Geeignet für kleine, junge Unternehmen.

GmbH-Beteiligung

Die Mitarbeiter beteiligen sich direkt am Eigenkapital des Unternehmens. Sie sind damit vollwertiger Gesellschafter der Firma mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Geeignet für Firmen, die ihre Führungskräfte an sich binden und/oder ihre Nachfolge regeln wollen.