Finanzierungsformen

Leasing

Leasing

Leasing ist in den letzten Jahrzehnten zu einem festen Bestandteil des Wirtschaftslebens geworden. Nach Schätzungen werden in Deutschland knapp über 28 Prozent aller Ausrüstungsinvestitionen durch Leasing getätigt. Das Neugeschäft der Branche lag in 2022 bei 72 Mrd. Euro. Es dominiert das Fahrzeugleasing. Immer mehr Energieprojekte werden mit Leasing umgesetzt.

Was ist Leasing?

Leasing ist die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Voraussetzung für die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität, das heißt, das Wirtschaftsgut (Leasing-Gegenstand) muss so beschaffen sein, dass der Vermieter (Leasing-Geber) es nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterverwerten kann.

Leasing-Verträge können auf unterschiedliche Weise zustande kommen:

  • Der Mieter (Leasing-Nehmer) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aussuchen und sich dann an die Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) wenden, die dieses Wirtschaftsgut im eigenen Namen und für eigene Rechnung kauft und an den Leasing-Nehmer vermietet.
  • Der Leasing-Nehmer kann sich gleich an den Leasing-Geber wenden und dessen Know-how in Anspruch nehmen.
  • Beim „sale-and-lease-back“-Verfahren kauft der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand, der neu oder bereits genutzt sein kann, vom Leasingnehmer und vermietet an den Leasing-Nehmer zurück.

Vorteile

Vorteile des Leasing gegenüber einer bankmäßigen Objektfinanzierung:

  • konstante Zinszahlungen: Geichbleibende Leasing-Zahlungen bilden eine klare Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer.
  • Liquidität: Leasing ist eine 100 Prozent off balance sheet-Finanzierung, bestehende Kreditspielräume bleiben erhalten.
  • Steuern: Es fallen keine investitionsbezogenen Steuern an.
  • Rentabilität: Gesamtkosten sind im Vergleich zu anderen Finanzierungsalternativen niedriger.
  • Kostenkongruenz: Kosten und Erträge der Investition verlaufen parallel.
  • Wiederbeschaffung: Entschluss zur Erneuerung der Anlage nach Ende der Mietzeit fällt leichter.
  • Bilanzierung: Leasing wirkt sich bilanzneutral aus.

Nachteile

Trotz der positiven Aspekte sollen Unternehmen Leasing nicht als Allheilmittel betrachten. Nachteilig ist vor allem die verhältnismäßig hohe Ratenbelastung, welche je nach Vertragsdauer in Summe 20 bis 40 Prozent über der Kaufsumme des Leasingobjektes liegen kann. Tendenziell ist festzuhalten, dass die Kosten einer Leasingtransaktion häufig höher sind als bei einer Kreditfinanzierung. Dennoch lohnt auch hier der Vergleich, auch im Leasing-Markt gibt es sehr attraktive Angebote.
Da ordentliche Kündigungsmöglichkeiten während der Grundmietzeit nur bilanzschädlich (das Leasingobjekt muss bei Kündigung innerhalb der Grundmietzeit rückwirkend in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen werden) möglich sind, besteht in dieser Zeit eine starke Bindung an die Leasinggesellschaft, wodurch die Flexibilität erheblich eingeschränkt wird.

Vertragsformen

Vollamortisationsvertrag

Bei Vollamortisationsverträgen decken die Leasingraten die Anschaffungs-, Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten und die Gewinnspanne ab. Der Vertrag wird über eine feste, unkündbare Grundvertragsdauer abgeschlossen.

Vollamortisationsvertrag mit Kauf- und Verlängerungsoption sowie Recht auf Rückgabe:

Finanzierungseffekt ist am günstigsten bei einer Laufzeit nahe 90 Prozent der Afa-Zeit
Nach Ablauf der Grundvertragsdauer hat der Leasing-Nehmer die Wahl:
  • Kauf des Wirtschaftsgutes
  • Vertragsverlängerung
  • Rückgabe des Wirtschaftsgutes
Basis für 1) und 2): Restbuchwert bei linearer Abschreibung oder niedriger Zeitwert

Vorteile:

  • volle Amortisation während der Grundvertragsdauer,
  • genaue Preiskalkulation durch feste Leasing-Raten,
  • Kauf des Wirtschaftsgutes ist nach Vertragsablauf vorgesehen.

Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- und Verlängerungsoption:

  • Vertragstyp für Absatz-Leasing mit Händlern und Herstellern,
  • Leasing-Nehmer wird weder Kauf- noch Verlängerungsoption eingeräumt,
  • Individuelle Vereinbarungen über Weiterverwednung des Wirtschaftsgutes können mit Herstellern und Händlern getroffen werden

Teilamortisationsvertrag

Bei Teilamortisationsverträgen werden die Anschaffungskosten während der Grundvertragsdauer nur zum Teil gedeckt.
Nicht amortisierte Anschaffungskosten werden durch Vertragsverlängerung oder durch den Verkauf des Wirtschaftsgutes an Mieter beziehungsweise Dritte realisiert. Der Leasing-Geber hat ein Andienungsrecht, das heißt, der Leasing-Nehmer ist auf Verlangen verpflichtet, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, das Objekt zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zu kaufen. Der Leasing-Nehmer hat kein Recht, das Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann vom Andienungsrecht Gebrauch machen.

Vorteile:

  • Teilamortisation des Objektes während der Grundvertragsdauer, 
  • Kosten- und Ertragsverläufe lassen bei hohen Restwertvereinbarungen den Abschluss eines Vollamortisationsvertrages nicht zweckmäßig erscheinen, 
  • Vertragsverlängerung erscheint nach Ablauf der Grundvertragsdauer sinnvoll

Kündbarer Vertrag

Ein Leasing-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Leasing-Nehmer kann den Leasing-Vertrag erstmals nach Grundvertragsdauer (mindestens 40 Prozent der AfA-Zeit, mit sechsmonatiger Kündigungsfrist) jeweils halbjährlich kündigen. Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasing-Gebers zu entrichten. Verkaufserlöse werden zu 100 Prozent angerechnet.
Die Konditionen ermitteln sich unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Laufzeit auf Basis eines Vollamortisationsvertrages.

Vorteile:

  • Bei Wirtschaftsgütern, die einer schnellen Weiterentwicklung unterliegen, 
  • wenn Flexibilität bei Veränderungen der Marktsituation notwendig ist.