Umwelt

Chemikalien | Reach | CLP

REACH

Die EU-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals/Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) zentralisiert seit 2007 das europäische Chemikalienrecht.
Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.
Neben den Produzenten und Importeuren sind auch alle Anwender von Chemikalien in den Registrierungsprozess mit eingebunden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, das nationale Helpdesk zu REACH, bietet auf seinen Internetseiten viele hilfreiche Informationen, vor allem in Form von praxisnahen Leitfäden.

CLP

Ziel der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures/Regulierung der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Das weltweit harmonisierte System soll das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen. Auch für die CLP-Verordnung betreibt die BAuA das nationale Helpdesk.