Umwelt

Umweltmanagement

Umweltmanagementsysteme haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Ihre Einführung begründet sich oftmals auf Forderungen von Lieferanten oder sind Teil der eigenen Marketingstrategie. Auch der Gesetzgeber hat die Gewährung von Vergünstigungen, Erstattungen oder von Gebührenerleichterungen in einigen Bereichen an die Einführung von Managementsystemen gekoppelt. Im Bereich Umwelt gibt es neben den großen und umfangreichen Umweltmanagementsystemen EMAS und ISO 14001 mittlerweile auch eine Reihe an sogenannten Umweltmanagementansätzen (zum Beispiel Ökoprofit), die einen leichten Einstieg in die Gesamtthematik bieten.

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)

Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung EMAS ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen der ISO 14001.
Die ISO 14001 ist die grundlegende und weltweit geltende Norm zum Umweltmanagement, die grundsätzlich in jedem Unternehmen anwendbar ist und auf die Verbesserung der Umweltleistungen im Unternehmen abzielt. Die Norm wurde 1996 von der "International Organization for Standardization (ISO)" verabschiedet. Die ISO 14001 ist seit 2001 die Umweltmanagement-Basis von EMAS. Im Unterschied zum europäischen Umweltmanagementsystem EMAS gilt die ISO 14001 international und sieht ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der betrieblichen Kommunikationsverfahren über die Nutzung der ISO 14001-Norm informiert.
EMAS stellt im Vergleich zur Norm ISO 14001 höhere Anforderungen an insbesondere die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen. Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt (validiert). Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Im Anschluss daran kann die Registrierung des Unternehmens über die zuständigen Stellen - die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg ist im Auftrag der IHK Nord Westfalen EMAS-Registrierungsstelle - erfolgen. Das Unternehmen wird dann im EMAS-Register geführt.