Circular Economy

Ökodesignanforderungen für nachhaltige Produkte

Kurz erklärt:
Worum geht es?
Die Ökodesignverordnung der EU schafft Anforderungen an Produkte im europäischen Binnenmarkt, um Ressourcen zu schonen und ihre Kreislauffähigkeit zu verbessern.
Für wen ist das wichtig?
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die physische Waren herstellen, importieren, vertreiben oder handeln.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Produkte künftig unter konkrete Ökodesignanforderungen fallen und ob ein digitaler Produktpass erforderlich wird.
Gut zu wissen:
Die konkreten Anforderungen gelten nicht für alle Produkte sofort. Die Europäische Kommission legt sie schrittweise für einzelne Produktgruppen fest.

Was die Ökodesignverordnung regelt

Die Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 (engl.: „Ecodesign for Sustainable Products Regulation”, kurz ESPR) der EU erweitert die Anforderungen an Produkte im europäischen Binnenmarkt. Sie soll dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck und den Umweltfußabdruck von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus zu verringern.
Die ESPR schafft den Rahmen für neue Ökodesignanforderungen. Außerdem führt sie den digitalen Produktpass ein, regelt Anforderungen an die umweltorientierte öffentliche Beschaffung und enthält Vorgaben zur Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte.

Wen die Ökodesignverordnung betrifft

Die ESPR ist eine Marktzugangsregelung. Das bedeutet, dass Produkte die jeweiligen Anforderungen erfüllen müssen, damit sie im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für physische Waren. Dazu zählen auch Bauteile und Zwischenprodukte. Ausgenommen sind zum Beispiel Lebensmittel, Arzneimittel und EU-typgenehmigungspflichtige Fahrzeuge.
Je nach Rolle können Hersteller, Importeure, Vertreiber, Händler sowie Anbieter von Online-Marktplätzen und Online-Suchmaschinen betroffen sein.

Ökodesignanforderungen

Die Ökodesignanforderungen stehen im Zentrum der ESPR. Sie sollen Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen. Dazu gehören Herstellung, Nutzung, Reparatur, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung.
Die Verordnung löst die bisherige Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG ab. Sie geht deutlich über den bisherigen Schwerpunkt auf Energieverbrauch und Energieeffizienz hinaus.
Künftig können Anforderungen unter anderem diese Produktaspekte betreffen
  • Haltbarkeit
  • Wiederverwendbarkeit
  • Nachrüstbarkeit
  • Reparierbarkeit
  • Wartung und Instandsetzung
  • Energieverbrauch
  • Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • Recyclingfähigkeit
  • CO2-Fußabdruck
  • Umweltfußabdruck
Die ESPR unterscheidet zwischen Leistungsanforderungen und Informationsanforderungen. Leistungsanforderungen legen fest, welche Eigenschaften ein Produkt erfüllen muss. Das können zum Beispiel Mindestwerte, Höchstwerte oder andere Vorgaben zur Produktleistung sein.
Informationsanforderungen legen fest, welche produktbezogenen Informationen bereitgestellt werden müssen. Diese Informationen sollen Kundinnen und Kunden helfen, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen. Außerdem sollen sie eine umweltgerechte Handhabung des Produkts über den gesamten Lebenszyklus unterstützen.

Digitaler Produktpass

Der digitale Produktpass ist eine zentrale Neuerung der Ökodesignverordnung. Er gehört zu den Informationsanforderungen der ESPR.
Der digitale Produktpass soll produktbezogene Informationen digital verfügbar machen. Er soll mehr Transparenz entlang des Produktlebenszyklus schaffen und Informationen zur Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Konformität eines Produkts leichter zugänglich machen.
Für betroffene Produkte kann der digitale Produktpass Voraussetzung dafür werden, dass sie im europäischen Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
Welche Produktgruppen zuerst einen digitalen Produktpass benötigen und welche Daten enthalten sein müssen, legt die Europäische Kommission schrittweise in delegierten Rechtsakten fest.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Produkte zu einer Produktgruppe gehören, für die Anforderungen vorbereitet oder bereits konkretisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der IHK-Fachseite Der digitale Produktpass.

Konkrete Anforderungen folgen schrittweise

Die konkreten Anforderungen an ein Produkt oder eine Produktgruppe gelten nicht automatisch sofort. Die Europäische Kommission erlässt sie schrittweise in delegierten Rechtsakten.
Welche Produktgruppen zuerst behandelt werden, richtet sich danach, welchen Beitrag sie zu den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU leisten können.
Der Arbeitsplan 2025 bis 2030 umfasst vier Endprodukte, zwei Zwischenprodukte und zwei Rechtsakte zu horizontalen Anforderungen.
In der Regel beginnt die Anwendung eines delegierten Rechtsakts 18 Monate nach seinem Inkrafttreten.

Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

Die Ökodesignverordnung verlangt grundsätzlich, dass Wirtschaftsakteure geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu vermeiden.
Für Kleidung und Schuhe gilt ab dem 19. Juli 2026 ein Verbot der Vernichtung. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab dem 19. Juli 2030.
Für die Entsorgung anderer unverkaufter Verbraucherprodukte werden Transparenz- und Berichtspflichten eingeführt. Dazu zählen Angaben zu
  • jährlich vernichteten Mengen,
  • Gründen für die Vernichtung,
  • Art der Verwertung der Überschussware,
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Vernichtung.
Für mittlere Unternehmen gilt auch hier eine Übergangsfrist bis zum 19. Juli 2030. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.

Umweltorientierte öffentliche Beschaffung

Die ESPR stärkt ökologische Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung.
Für bestimmte Produkte, Bauleistungen und Dienstleistungen können Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit festgelegt werden. Auch Quoten für einen Mindestanteil nachhaltiger Produkte können eine Rolle spielen.
Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsakten.