Gasversorgung in Deutschland

(Tages-)Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.

Gasmangellage - Ausfüllhilfe der „Selbsterklärung“ im Falle einer Allgemeinverfügung

Gaskunden mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einer technischen Anschlussleistung unter zehn Megawatt erhalten bei Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Allgemeinverfügung über die prozentuale Einsparaufforderung. Um von neuen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen zu können, ist die Abgabe einer Selbsterklärung bei dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber notwendig. Erst nachdem eine Allgemeinverfügung seitens der BNetzA ausgerufen wurde, können Betriebe die ausgefüllte Selbsterklärung an ihren Verteilnetzbetreiber schicken. Die IHK Nord Westfalen in der Emscher-Lippe-Region hat mit Unterstützung des Verteilnetzbetreibers EVNG einen Leitfaden erstellt, der RLM-Kunden dabei unterstützen soll, diese Selbsterklärung korrekt auszufüllen.